Klimaschutzmanagement in Kommunen: neue Förderrichtlinie ab Januar 2019

Die neue „Kommunalrichtlinie“ stellt ab 2019 auch Förderungen für die Einführung und Zertifizierung von Managementsystemen nach ISO 50001 und EMAS zur Verfügung

Zum 1. Januar 2019 läuft die bisherige Kommunalrichtlinie, die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen und im kommunalen Umfeld aus. In Kraft tritt eine Neufassung, die in ihren Förderschwerpunkten überarbeitet wurde und bis 31. Dezember 2022 gültig ist. Prinzipiell steht die Richtlinie im Kontext des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung und verfolgt das Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C zu halten. Da die Bundesregierung in Kommunen und im kommunalen Umfeld große Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen sieht, soll die Richtlinie Anreize geben, engagierte und über Gesetzesanforderungen hinaus gehende Maßnahmen zum Klimaschutz durchzuführen.

Förderschwerpunkte für Klimaschutzeinsteiger und erfahrene Klimaschutzmanager

Förderungen können wie gewohnt online beim Projektträger für diverse Vorhaben beantragt werden. Die Spanne der Schwerpunkte reicht von Einführungsberatungen bezüglich Klimaschutz-, Energie- und Umweltmanagement über technische Umrüstungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und Neubau effizienter technischer Anlagen bis hin zur nachhaltigen Mobilität. Der Antragsteller kann also zu vielen verschiedenen Entwicklungspunkten des kommunalen Klimaschutzes Anträge stellen für Erst- oder Anschlussvorhaben.

Die Förderschwerpunkte im Überblick:

Kommunalrichtlinie © BMU

Dabei sind nicht nur die Kommunen selbst berechtigt, Förderungen für die verschiedenen Schwerpunkte zu erhalten, auch Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Kinder-, Jugend- und weitere Einrichtungen haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Fördergelder zu bekommen.

Förderung für kommunales Energie-, Umwelt- und Klimaschutzmanagement

In der bisherigen Version der Kommunalrichtlinie waren die Themen Energie- und Umweltmanagement ausschließlich innerhalb der Klimaschutzkonzepte förderberechtig. Die Einstiegsberatung für Klimaschutzaktivitäten und die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte mit den dazugehörigen Energie- und Treibhausgasbilanzen waren dabei bereits in der Richtlinie inkludiert. Neu ist, dass nun auch die Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister (Berater), die Weiterqualifizierung des bestehenden Personals und die Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems (ISO 50001) selbst zuwendungsfähig im Rahmen der Richtlinie sind.

Das Gleiche gilt für das Umweltmanagementsystem nach europäischer EMAS-Verordnung. Die Förderung galt bereits für die Beratung und Weiterbildung der Klimaschutzmanager und  wurde jetzt um die Erstvalidierung des Systems erweitert. Je nach Haushaltslage der Kommunen beträgt die Förderquote für beide Managementsysteme zwischen 40 und 65% und beginnt bei einer Mindestzuwendung von 5.000 Euro.

Erst- und Anschlussvorhaben innerhalb des Klimaschutzkonzepts der Kommune müssen weiterhin Treibhausgasbilanzierungen (Corporate Carbon Footprint) enthalten. Die Höhe der Förderquoten ist abhängig davon, ob es sich um eine Ein- oder Fortführung des Klimaschutzmanagements handelt und fängt bei einer Mindestzuwendung von 10.000 Euro an.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie in der aktuellen Fassung der Kommunalrichtlinie.

Weiterqualifizierung, Zertifizierung und Verifizierung aus einer Hand

Die GUTcert hat bereits mehrjährige Erfahrungen mit der Zertifizierung von Kommunen und kommunalen Betrieben in den Bereichen Energie- und Umweltmanagement sowie in der Verifizierung des Corporate Carbon Footprint, sodass auch unsere Auditoren und Gutachter für die speziellen Anliegen von öffentlichen Trägern sensibilisiert sind.

Deren weitreichende Erfahrungen aus der Berufs- und Auditpraxis bringen sie auch in das breite Spektrum an Schulungen der GUTcert Akademie ein. Das Bildungskonzept im Bereich Energie-, Umwelt- und Klimaschutzmanagement reicht von Basiskursen ohne Vorkenntnisse bis hin zu fortgeschrittenen Kennzahlen- und Umweltrechtskursen und kann auf Ihre Kommune zugeschnitten bei Ihnen im Haus geschult und teilweise auch in Form von e-Learnings absolviert werden.

Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie und der Zertifizierung von Kommunen und kommunalen Betrieben wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Stenzel, Tel.: +49 30 2332021-52 oder Frau Juliane Zimmermann, Tel.: +49 30 2332021-26.

Fragen bezüglich der Treibhausgasbilanzierung richten Sie bitte an Herrn David Kroll, +49 30 2332021-63.

Zu den Möglichkeiten im Bereich der Weiterqualifizierung hilft Ihnen gern unsere Akademie, Tel.: +49 30 2332021-21.

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