Neues zur Renewable Energy Directive II (REDII)

Am 24. & 25. Oktober 2018 diskutierten REDcert und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit Zertifizierungsstellen über die Neuerungen durch die RED II

Viel Diskussionsstoff gab es beim Erfahrungsaustausch für Zertifizierungsstellen, zu dem Systemgeber REDcert und BLE eingeladen hatten. Die Einigung des EU Parlaments, des Ministerrats und der Kommission über den Neuentwurf der Erneuerbaren Energien Richtlinie (REDII) liegt bereits einige Zeit zurück und ist nun konsolidiert worden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch keine finale Fassung verfügbar.

Die Veröffentlichung ist noch für dieses Jahr geplant und legt Ziele für den Zeitraum von 2020-2030 fest. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die EU Mitgliedsstaaten haben bis spätestens Anfang 2021 Zeit, die Verordnung auf nationaler Ebene umzusetzen.

Die größte Änderung betrifft die Aufnahme von forstwirtschaftlicher Biomasse, sowie fester und gasförmiger Biobrennstoffe zur Produktion von Strom und Wärme. Alle Anlagen aus diesem Bereich mit einer Kapazität ab 20 MWth unterliegen laut REDII einer Zertifizierungspflicht. Dies wird zu einer großen Zunahme der zertifizierungspflichtigen Marktteilnehmer ab 2020 führen. Da der gesamte Bereich der festen Biobrennstoffe in der Nachhaltigkeitszertifizierung neu ist, bietet dies spannende Perspektiven und Herausforderungen für Unternehmen, Zertifizierungsstellen und Systemgeber (z.B. REDcert & ISCC).

Je nach Biomasseart werden in der REDII verschiedene Anforderungen an die Nachhaltigkeit gestellt. Bisher wurde nur zwischen landwirtschaftlicher Biomasse und biogenen Abfällen und Reststoffen unterschieden. Hinzu kommen nun Nachhaltigkeitskriterien für den Anbau forstwirtschaftlicher Biomasse.

Wichtig für alle zertifizierten Betriebe ist, dass die Anforderungen an die zu erreichenden Treibhausgasminderungen erneut angezogen werden. Zurzeit gilt für Anlagen, die ab dem 05.10.15 ihren Betrieb aufgenommen haben, eine Minderungspflicht von 60% gegenüber fossilen Brennstoffen und für ältere Anlagen eine Minderungspflicht von 50%. Mit Inkrafttreten der REDII müssen z.B. alle Anlagen, die nach Anfang 2021 ihren Betrieb aufnehmen, mind. 65% Minderung nachweisen. Für Strom- und Wärmeproduktion aus Biomasse wird ab 2021 eine Minderungsquote von 70% gelten.
Beim Errechnen der Minderungsquote gelten je nach Verwendungsart unterschiedliche fossile Referenzwerte, so wird beispielsweise der Referenzwert für Kraftstoffe im Verkehr von den bekannten 83,3 gCO2eq/MJ auf 94 gCO2/MJ angehoben.

Uns erwarten in den kommenden Jahren viele Neuerungen mit teils unklaren Folgen für die Branche. Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir die Herausforderungen an und stehen Ihnen als Zertifizierungsstelle jederzeit zur Verfügung.

Wir sind auf der Konferenz "Biokraftstoffe der Zukunft" vom 21. bis 22. Januar 2019 in Berlin. Wir freuen uns Sie zu treffen Kontaktieren Sie uns gern.

Bei Fragen zum Thema REDII wenden Sie sich gerne an Herrn Fabian Kollmeier (Tel.: +49 30 2332021-65). Für Fragen rund um die Nachhaltigkeitszertifizierung nach REDcert und ISCC stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zu Verfügung.

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