RSPO beschließt neue Anforderungen zur Rotation der Leadauditoren

Auditoren dürfen nur noch dreimal in Folge in einem Unternehmen eingesetzt werden

Mit der Veröffentlichung der letzten Standardversion des RSPO SCC wurde beschlossen, dass Auditoren nur noch dreimal in Folge in einem Unternehmen eingesetzt werden können. Im Folgenden informieren wir Sie über einige Änderungen für das anstehende Jahr 2019.

Aus Unabhängigkeitsüberlegungen hat der RSPO im Kapitel 5.6.3 des RSPO SCC Standards festgelegt, dass derselbe Leadauditor maximal drei Jahre in Folge ein Unternehmen auditieren darf. Im vierten Jahr bzw. in der vierten Folge muss ein Auditorenwechsel stattfinden. Dies gilt auch, wenn der Auditor für eine andere Zertifizierungsstelle tätig ist.

Grund dafür ist, dass vermeintlich entstehende Interessenskonflikte vermieden werden sollen. Diese neue Regel gilt bereits seit dem 01.01.2018. Spätestens im Jahr 2021 muss daher bei vielen Kunden ein Wechsel stattfinden. Um den Übergang zur neuen Rotationsperiode für Auditoren und Kunden so effizient und fair wie möglich zu gestalten, wird die GUTcert die Rotation bis zum Jahr 2021 immer nur bei einem Teil der Kunden durchführen. Sollte in Ihrem nächsten Audit ein Auditorenwechsel anstehen, werden wir Sie frühzeitig informieren.

Wie heißt es so schön: „Der Mensch ist ein Gewohnheitstier“. Wir sind uns bewusst, dass nach langjähriger, gut eingespielter Zusammenarbeit jede Veränderung erst einmal eine größere Umstellung für die betroffenen Unternehmen mit sich bringt. Aber seien Sie versichert: Die GUTcert legt auch weiterhin großen Wert auf die Auswahl der Auditoren und tut alles Mögliche, um auf die Wünsche ihrer Kunden einzugehen. Angestrebt wird zudem, nach der ersten Rotation zum vorherigen Auditor zurück zu wechseln. Einzelheiten können Sie gerne mit unseren Mitarbeitern besprechen.

Fragen oder Hinweisen richten Sie gerne an Frau Elisabeth Gebhard,  Tel.: +49 30 2332021-72.

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