Bundesrat bestätigt Energiesammelgesetz

Finale Hürde wurde trotz Widerstand genommen

Das von der Bundesregierung am 30.11.2018 verabschiedete Energiesammelgesetz wurde am Freitag, den 14. Dezember 2018 vom Bundesrat bestätigt. Trotz vielfacher kritischer Anmerkungen und Verbesserungswünsche seitens der Länderkammer, wird das Gesetz zum 01.01.2019 in Kraft treten und zahlreiche Änderungen im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung bedingen.

Große Änderungen für Biogasanlagen

Wichtige Neuerung im Bereich der Biogasbranche ist einerseits die Aufteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens auf zwei Zeitpunkte, zum jeweils 1. November und 1. April. Neu ist zum anderen die Umstellung von Güllekleinanlagen von 75 auf 150 kW installierter Leistung bei gleichzeitig bestehen bleibender 75 kW Bemessungsleistung. Diese Neuerung wird die Umstellung kleinerer Anlagen auf eine bedarfsgerechte Fahrweise erleichtern.

Der sogenannte Flexdeckel wird abgesenkt, jedoch wird eine Übergangszeit zur Beanspruchung der Flexprämie nach Erreichen des Deckels eingeführt. Dies gewährt Anlagenbetreibern größere Planungssicherheit hinsichtlich der Flexibilisierungsinvestition, da in dieser Periode trotz Erreichen des Flexdeckels eine Anmeldung des flexiblen Anlagenbetriebs möglich ist. Wie sich diese Änderung auf die Bereitschaft von Anlagenbetreibern auswirkt, auf eine flexible Anlagenfahrweise umzustellen, ist eine der spannenden Fragen der nächsten Monate.  

Der EEG-Ausbau bleibt stetigen Änderungen unterworfen

Zwar ist das neue Energiesammelgesetz erst wenige Tage alt, doch schon stehen der Branche weitere Änderungen ins Haus. So wird beispielweise das Jahr 2019 möglicherweise genutzt werden, um eine erneute Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verabschieden. So verlangt die Energiewende Deutschlands auch weiterhin allen aktiven Akteuren ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassung ab.  

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Frau Saskia Wollbrandt, Tel.: +49 30 2332021-74.

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