GUTcert HkNR-Erfahrungsaustausch für MHKWs bei der REMONDIS

Neues zum Ausstellen und Vermarkten von Herkunftsnachweisen für 2019, novellierte HkRNDV, Entwicklungen zur Vermarktung, neue Perspektiven durch einen deutlich gestiegenen Preis

Auch der fünfte interdisziplinäre Erfahrungsaustausch der GUTcert fand wieder bei einem Anlagenbetreiber vor Ort statt. An dieser Stelle noch einmal unser herzlicher Dank an die REMONDIS GmbH & Co. KG in Staßfurt, in deren thermischer Abfallbehandlungsanlage die Teilnehmer am 28.11.2018 zu Gast waren.

Auf der Agenda der gelungenen Veranstaltung standen Fachvorträge des Umweltbundesamtes (UBA), der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) und einige Erfahrungsberichte aus der Praxis zur Vermarktung und Bestätigung von Herkunftsnachweisen. Bei einer spannenden Anlagenführung, tauschten sich die Teilnehmer rege über fachliche Gegebenheiten und Unterschiede in der Anlagentechnik aus.

Auswirkung der novellierten HkRNDV für MHKWs

Die novellierte HkRNDV („Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung“) trat am 21.11.2018 in Kraft. Damit wird die bestehende HkNDV („Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung“) ersetzt.

Im Wesentlichen regelt die HkRNDV das ab dem 01.01.2019 startende Regionalnachweisregister (RNR).

Das RNR wird nur für Strom aus Anlagen gelten, die in der Direktvermarktung mit Marktprämie nach EEG tätig sind. Mischfeuerungsanlagen sind nicht vom RNR betroffen, da hier keine EEG-Förderung nach der Marktprämie möglich ist. Mehr Information über das RNR finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts.

Für die Müllheizkraftwerke ergeben sich mit der Novellierung kaum Änderungen: Die Gebührentatbestände für HkN und die Verpflichtung zu Begutachtungen durch die Umweltgutachter sind unverändert. Neu ist das Pflichtfeld zu den Geokoordinaten anstelle des Flurstücks sowie die Möglichkeit zum CSV-Upload für das Registrieren mehrerer Anlagen. Für Anlagenbetreiber ist es wichtig, dass der Umweltgutachter die Anlage in zeitlichen Abständen von max. 15 Monaten in Augenschein nehmen muss. Erfolgt mehr als 15 Monate nach der letzten Prüfung eine erneute Inaugenscheinnahme, kann sich der Anlagenbetreiber rückwirkend bis zu 12 Monaten HkN ausstellen lassen. Ergänzend wurden die Standardwerte für feste biogene Anteile und Heizwerte von Klärschlamm und Altholz mit aufgenommen.

Die Steigerung der HkN-Preise

Positive Marktaussichten stellte Herr Aron Simon von Cleanworld AS für die Vermarktung von Herkunftsnachweisen (HkN) in Aussicht. Die Preise für HkN stiegen im Jahr 2018 unvorhersehbar und deutlich. Dank einer stetig steigenden Nachfrage werden sich die Preise voraussichtlich auch 2019 auf hohem Niveau stabilisieren. Simon dazu: „Die Statistiken für HkN zeigen, dass sowohl Angebot als auch Nachfrage für HkN steigen. Wir erwarten, dass die Preise historisch gesehen hoch bleiben. Allerdings auch, dass sich der Preis auf einem Niveau zwischen 1,50-2,00 EUR einpendelt und weniger volatil sein wird.“

Eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen vom Umweltbundesamt sollte bald stattfinden. Die GUTcert wird im Frühjahr seinen ITAD-Rahmenvertrag anpassen, um die neue Anforderungen widerzuspiegeln.

Fragen oder Hinweise zum Thema HkNR richten Sie bitte an Herrn Nicolas Fouquet (+49 30 2332021-78) und Herrn Thilo Merz, Tel.: +49 30 2332021-66.

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