13. Fachtagung Biogas – Biogas hat Zukunft?!

Großer Zuhörerkreis diskutierte am 06.Dezember 2018 die Zukunftschancen von Biogas – welche neuen Wirtschaftskonzepte sind denk- und auch umsetzbar?

In Berlin-Brandenburg speisen aktuell 520 Biogasanlagen erneuerbaren Strom aus Biogas in Höhe von 2,6 Mrd. kWh / Jahr ein und decken damit ca. 85% des Strombedarfs Berlin-Brandenburgs. Trotzdem sind die Aussichten für bestehende Biogasanlagen in Deutschland ohne die bisherige Unterstützung durch die EEG-Förderung nicht eben rosig. Auch die Bevölkerungsentwicklung in der Landwirtschaft hat Auswirkungen auf die meist durch Agrarbetriebe bewirtschafteten Biogasanlagen und stellt den Weiterbetrieb vieler Anlagen in Frage. Der Sprecher des Biogasverbands der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg Gerd Hampel verdeutlichte diesen Sachverhalt zum Beginn der Veranstaltung mit eindrücklichen Zahlen:     
So sind 45% der Anlagenbetreiber über 55 Jahre alt, das Kapital für notwendige große Investitionen fehlt und bis 2030 wird ein Arbeitskräftemangel von 15.000 Mitarbeitern, insbesondere an qualifiziertem Personal, entstehen. Ohne geeignete Maßnahmen und passende gesetzliche Rahmenbedingungen ist somit absehbar, dass bis 2030 ca. 395 Biogasanlagen in Berlin-Brandenburg vom Netz gehen – das entspräche ca. 217 MW.

Weitere wirtschaftliche Geschäftsmodelle zur Ergänzung der Anlagenflexibilisierung

„Die Flexibilisierung ist unbedingt notwendig“, sagt Gerd Hampel „die Rahmenbedingungen dazu sind jedoch völlig ungeeignet.“ Denn eine ordentliche Flexibilisierung bedingt nicht nur große Investitionen, sondern vor allem Planungssicherheit, die das EEG vielen Flexibilisierungsvorhaben nicht mehr bietet. Nachbesserungen sollen mit der Verabschiedung des Energiesammelgesetzes umgesetzt werden: Zwar wird der Flexdeckel reduziert, dafür soll nach Ausschöpfung des Deckels eine anschließende Übergangszeit zum Beanspruchender Flexprämie eingeführt werden.

Beachtliche Zukunftsperspektiven bietet besonders das Aufbereitenvon Biogas zu Biomethan und u.a. dessen Verwendung als Biokraftstoff, wie derPräsident des Fachverbands Biogas Herr Horst Seide ausführte. Laut der erst kürzlich überarbeiteten RED II (Erneuerbaren Energien Richtlinie) kann Biomethan zukünftig auch zur Minderung der THG-Quote angerechnet werden, wobei besonders Biokraftstoffe aus Substraten wie Gülle, Stroh, Mist und Bioabfällen gefördert werden. Für den Einsatz von Biomethan im Schwerlastbereich besteht großes Nachfragepotential und wird bereits durch eine zweijährige Maut-Befreiung ab 01.01.2019 vorangetrieben.

Ein Geschäftsmodell könnte das Verwenden von Biogas als CO2-Quelle und zum Bereitstellen von Grundchemikalien sein. Auch die regionale Vermarktung von erneuerbarem Strom wird von Verbrauchern nachgefragt.

Die abschließende Podiumsdiskussion machte klar, dass sich die Akteure der Branche vor allem Verlässlichkeit hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben, die Rettung der Bestandsanlagen und einen funktionierenden Markt wünschen. Als Anlagenbauer mit langjähriger Erfahrung in der Branche sprach Christian Quirrenbach besonders die Betreiber an: Er hätte gern den Enthusiasmus zurück, der in den vergangenen Jahren durch vielfältige Neuregelungen verschiedener Gesetze und Verordnungen teilweise verloren gegangen zu sein scheint.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Frau Saskia Wollbrandt, Tel.: +49 30 2332021-74.

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