Neue Fördermaßnahmen für EnMS und Alternative Systeme

Am 1. Januar 2019 startet das neue Förderangebot des BMWi – Messtechnik und Energiemanagement-Software für Unternehmen mit ISO 50001 oder Alternativem System nach SpaEfV sind nun förderfähig

Der sehnlichst erwartete Richtlinienentwurf zur Förderstrategie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die ein Alternatives System nach SpaEfV oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben.

In der Wirtschaft bleiben erhebliche Energieeffizienz - Potenziale ungenutzt, durch den neuen Richtlinienentwurf zu den Fördermaßnamen des BMWi soll es in den nächsten Jahren zu einer zusätzlichen Einsparung von rund 2,8 Mio. Tonnen CO2  pro Jahr kommen und zu einer Verringerung von Endenergieverbräuchen um 11 TWh.

Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistung, einschließlich kommunaler Unternehmen und Contractoren. Durch die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe, Steigerung der Energieeffizienz (Anlagen und Prozessoptimierung) und das Vorantreiben der EE-Prozesswärme sollen alle vorhandenen Fördermaßnahmen in einem Programm gebündelt werden.

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen:

Fördermodul 1) Querschnittstechnologien/ spezifische Einzelmaßnahmen (Zuschuss 30% + 10% KMU-Bonus)

  • Hocheffiziente Anlagen bzw. Aggregate (elektrische Antriebe und Motoren)
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluft
  • Abwärmenutzung, Wärmerückgewinnung
  • Dämmung
  • Frequenzumrichter

Fördermodul 2) Erneuerbare Prozesswärmetechnologien (Zuschuss 45% + 10% KMU-Bonus)

  • Solarkollektoren
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen
  • Ertragsüberwachung (Messtechnik und Datenerfassung)

Fördermodul 3) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Zuschuss 30% + 10% KMU-Bonus)

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
  • Sensorik
  • EnMS-Software, Schulung des Personals
  • Voraussetzung: ISO 50001/ EMAS, Alternatives System (KMU)

Fördermodul 4) Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen/ Technologienoffene Maßnahmen (Zuschuss 30% + 10% KMU-Bonus; Fördereffizient durch Förderdeckel: 500€ / Tonne CO2 bzw. 700€ / Tonne CO2 )

  • u.a. Maßnahmen zur Optimierung von Produktionsprozessen
  • Abwärmenutzung und-vermeidung
  • Gebäudeanlagentechnik
  • Einsparkonzepte („Energieberatung im Mittelstand“) durch externe Energieberater oder unternehmensintern bei ISO 50001/ EMAS Zertifizierungen

Für KMU, die ein Alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) betreiben, ist hierbei besonders Fördermodul 3 interessant. Durch den Erwerb und Installation von
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und durch Sensorik zum Monitoring von Energieströmen können die Anforderungen an das Messkonzept der SpaEfV Anlage 1 (zu §3 Nr. 1) und Anlage 2 (zu §3 Nr. 2) besser umgesetzt werden.

Eine Energiemanagement-Software als Grundlage für die ISO 50001 oder dem Alternativen Systems nach SpaEfV, kann messtechnische Daten für die energiebezogene Bewertung und die Ausgangsbasis der Organisation auswerten. Die GUTcert prüft EnMS-Software (Hersteller) auf Normkonformität. Gefördert wird auch die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software.

Ab 1. Januar 2019 können Förderanträge entweder beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle) (direkter Investitionszuschuss) oder bei der KfW- (Kredit mit Tilgungszuschuss) gestellt werden. Grundsätzlich werden bis zu 30% der Investitionskosten gefördert, mit einem zusätzlichen 10% Bonus für KMU. Im technologieoffenen Modul können über das VDI/ VDE-IT anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und EE-Prozesswärme (nach dem Vorbild des Step Up!) beantragt werden.

Die bestehenden Programme (KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294/494) und BAFA-Förderung von Querschnittstechnologien- Modul 1 und 5) gehen in das neue Programm über und laufen zum 31. Dezember 2018 aus (d.h. ab 1. Januar können hierfür keine Anträge mehr gestellt werden).

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn Nico Behrendt, Tel.: +49 30 2332021-81 oder Frau Lisa Ziersch, Tel.: +49 30 2332021-18.

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