AZAV: Qualifizierungschancengesetz

Zwei neue Gesetze treten Anfang 2019 in Kraft, die für Anbieter von geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen interessante Perspektiven eröffnen

Das „Teilhabechancengesetz“ soll die Integration Langzeitsarbeitsloser in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dazu wird eine Förderung geschaffen, mit der Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt werden (bis zu 100%), wenn sie Personen einstellen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen. Um den Einstieg in das Berufsleben zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung anzubieten. Diese Leistungen können von Bildungsträgern angeboten werden; nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit können diese Angebote zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme allerdings nicht über den AVGS finanziert werden, sondern werden ausgeschrieben. Eine Maßnahmenzulassung ist somit für die im Gesetz genannte Zielgruppe nicht möglich.


Dagegen betrifft das neue „Qualifizierungschancengesetz“ den Bereich der beruflichen Weiterbildung. Mit dieser Initiative soll die Weiterbildung Beschäftigter gefördert werden, besonders, um die aus der Digitalisierung resultierenden Veränderungen besser bewältigen zu können. Diese Förderung setzt in vielen Fällen eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus; die Maßnahme und der Träger der Maßnahme müssen über eine Zulassung nach AZAV verfügen.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Henrik Netzow, Tel.: +49 30 2332021-47.

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