Airport Carbon Accreditation – GUTcert prüft sektorspezifischen Carbon Footprint

GUTcert prüft nach „Airport Carbon Accreditation“ den airport-spezifischen Carbon Footprint und bestätigt Klimaschutzziele von Flughäfen

GUTcert-Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing Jan Uwe Lieback wurde im November 2018 als fünfter Prüfer in Deutschland für die Airport Carbon Accreditation (ACA) zugelassen. So erweitert sich das umfangreiche Leistungsportfolio der GUTcert um diesen sektorspezifischen Carbon Footprint und das Bestätigen von Klimaschutzzielen von Flughäfen.

Die ACA ist ein weltweites Prüfverfahren, das vom Verband der europäischen Flughäfen „ACI EUROPE” entwickelt wurde und Flughäfen dabei unterstützen soll, ihren spezifischen CO2-Fußabdruck zu ermitteln, zu reduzieren oder sogar zu neutralisieren und so ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ziel der ACA ist es, den Luftverkehr in Bezug auf Umwelteffizienz und CO2-Reduktion durch weltweit einheitliche Regeln zu verbessern. 2008 verpflichteten sich die Mitglieder des Flughafendachverbands ACI EUROPE dazu, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und langfristig klimaneutral zu werden. In Europa sind alle wichtigen Flughäfen nach ACA zertifiziert.

Wie funktioniert die ACA?

CO2-Emissionen können auf sehr unterschiedliche Weise reduziert werden, etwa durch bessere Isolierung und Energieeffizienz, Umstieg auf grüne Energiequellen, Investitionen in hybride, elektrische oder gasbetriebene Servicefahrzeuge, Fördern der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Mitarbeiter, Passagiere und Besucher, Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften und Flugverkehrsmanagement, um die Rollzeiten auf der Start- und Landebahn zu verkürzen oder das Einführen umweltfreundlicher Landeverfahren.
Um klimaneutral zu werden, muss ein Flughafen vier aufeinander aufbauende Zertifizierungsstufen durchlaufen.

  1. Mapping:
    • Ermitteln der Emissionsquellen innerhalb der Betriebsgrenzen der Flughafengesellschaft
    • Berechnen der jährlichen CO2-Emissionen
    • Erstellen eines Berichts über den CO2-Fußabdruck
  2. Reduction:
    • Nachweises über ein wirksames CO2-Managment und das Erreichen der Reduktionsziele (ähnlich Scope 1&2)
  3. Optimisation:
    • Ausweitung der CO2-Bilanz auf Emissionen dritter Beauftragter am und um den Flughafen herum (ähnlich Scope 3)
  4. Neutrality:
    • Kompensation der verbleibenden Emissionen, um einen  klimaneutralen Betrieb aller vom Flughafen kontrollierten Bereiche zu erreichen

Um eine Zertifizierung auf einer der vier Stufen des Programms zu beantragen, müssen Flughäfen ihre CO2-Bilanz nach ISO 14064 (Greenhouse Gas Protokoll) überprüfen lassen und dies dem Administrator der Airport Carbon Accreditation durch eine unabhängige Verifizierung nachweisen. Auch wenn keine weitere Stufe angestrebt wird, müssen der CO2-Managementplan und die Stakeholder-Pläne des Flughafens alle zwei Jahre durch einen Prüfer verifiziert und dem ACA mitgeteilt werden.

Die Definition des Footprints nach ACA folgt dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), dem World Resources Institute (WRI), dem "Greenhouse Gas Protocol" und dem Corporate Accounting and Reporting Standard.

Weiter Informationen zur Airport Carbon Accreditation finden sie auf deren Homepage.

Zu Fragen oder Hinweisen kontaktieren Sie bitte Herrn Thilo Merz, Tel.: +49 30 2332021-66.

Zurück