Am 1. Januar 2019 gestartet: Richtlinie zu neuen Förderprogrammen!

Ab jetzt können Anträge beim BAFA und der KfW gestellt werden, um neue Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Produzierende Gewerbe werden bis zu 30% gefördert, mit einem zusätzlichen 10% Bonus für KMU

Wie in unserem letzten Newsletter „Neue Fördermaßnahmen für EnMS und Alternative Systeme“ bereits thematisiert, ist das neue Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ nach langem Warten am 01.01.2019 endlich gestartet. Mit der Richtlinie werden verschiedene Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen berücksichtigt und gefördert. Das Programm wird jetzt vom BAFA (direkte Investitionszuschüsse) und der KfW (Kredite mit Tilgungszuschüssen) gemeinsam umgesetzt und soll Förderstrategien in der Wirtschaft weiterentwickeln und in einer Richtlinie bündeln.

„Die neue Ausrichtung schafft für die Unternehmen Klarheit zu der Frage, welche finanzielle Unterstützung es für Investitionen in energieeffiziente Prozesse gibt und erleichtert so die Investitionsentscheidung. Das BAFA hat für die Umsetzung ein schlankes und adressatenfreundliches Verfahren entwickelt.“ sagt Andreas Obersteller, Präsident des BAFA.

Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und  Kontraktoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Alternatives System nach SpaEfV oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben, birgt dieses Förderprogramm viele Vorteile.
Viele Anforderungen an die Normen können besser umgesetzt und integriert werden. Beispielsweise Modul 3 – durch die Förderung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring von Energieströmen können die Anforderungen an das Messkonzept der SpaEfV Anlage 1 (zu §3 Nr. 1) und Anlage 2 (zu §3 Nr. 2) umgesetzt werden. Auch eine Energiemanagement-Software als Grundlage für die ISO 50001 kann helfen, das Managementsystem im Unternehmen einzuführen und ist hervorragend geeignet, Energieeffizienzpotentiale zu bergen.

Sie möchten diese Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen?

Hier finden Sie die offiziellen Informationen zu den geförderten Modulen des Investitionsprogramms. Mehr Informationen zu den Krediten mit Tilgungszuschuss finden Sie bei der KfW oder im Merkblatt 295.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn Nico Behrendt, Tel.: +49 30 2332021-81 oder Frau Lisa Ziersch, Tel.: +49 30 2332021-18.

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