Emissionshandel – Auftakt 4. Handelsperiode (Teil 1)

Neue Informationen zur aktuellen Emissionsberichterstattung und zum kommenden Zuteilungsverfahren für die 4. Handelsperiode

Das neue Jahr startet wie gewohnt arbeitsintensiv mit dem Erstellen der Emissionsberichte für 2018 durch die Anlagenbetreiber. Zusätzlich beginnt natürlich schon jetzt für alle Beteiligten die Phase der Vorbereitungen für die anstehende Verifizierung der Zuteilungsanträge für die 4. Handelsperiode (2021-2030) gemäß „Free Allocation Rules“ (FAR).

Während sich für die Emissionsberichterstattung im Allgemeinen kaum etwas geändert hat, ist das neue Zuteilungsverfahren, sowohl inhaltlich als auch vom zeitlichen Rahmen her, eine große Herausforderung. Da einige Rechtsvorschriften und Verordnungen noch nicht in ihrer finalen Form verfügbar sind, herrscht teilweise noch Unsicherheit über die Details des anzuwendenden Verfahrens.  Abschätzen lässt sich bisher aber mit relativ hoher Sicherheit, dass die verifizierten Zuteilungsanträge zur 4. Handelsperiode voraussichtlich bis spätestens 30.06.2019 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. Wer dies versäumt verliert seinen Anspruch auf freie Zuteilung!

Wo kann ich mich informieren?

Die aktuellsten Informationen und Entwicklungen zum Emissionshandel und des Zuteilungsverfahrens können auf der Website der DEHSt und der EU-Kommission nachgelesen werden. Folgende Verordnungen, Leitfäden und Hilfestellungen sind bzw. werden voraussichtlich zum Zuteilungsverfahren verfügbar sein – gerne können Sie uns zu den einzelnen Dokumenten ansprechen:

  • Free Allocation Rules (FAR) – finaler Entwurf (Stand 19.12.2018)
  • Cabon Leakage Liste – finaler Entwurf (Stand 05.12.2018)
  • Monitoringverordnung (MVO) – gültig
  • Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung (AVR) – gültig
  • Verordnung zur Durchführung des TEHG in der Handelsperiode 2021-2030 (EHV)
  • Guidance Documents 1 – 10 der EU-KOM
  • Benchmarkentscheidung
  • Auktionsverordnung
  • Registerverordnung
  • Anpassung der Zuteilung an Produktionsschwankungen
  • EU-Template (2.Entwurf)
  • KWK-Berechnung der DEHSt
  • DEHSt-Leitfäden (grundlegende Informationen, FMS und Anforderungen)

Grundsätzlich kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass sich die vorgesehene Methodik der Antragsstellungen gegenüber der 3. Handelsperiode nicht wesentlich ändern wird. Die Bilanzgrenzen der Produktbenchmarks bleiben unverändert und der Fall-Back-Ansatz über die Zuteilungs-elemente Wärme, Brennstoff und Prozessemissionen hat weiterhin Bestand. Eine wesentliche Änderung ist für das Zuteilungselement Wärme zu beachten, wonach die messbare Wärme nach Fernwärme (Heizung) und nicht Fernwärme (Produktion) aufzuteilen ist – weitere Details hierzu werden wir in den nächsten Newslettern veröffentlichen.

Nach internen Informationen wird die Antragsstellung wieder über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt erfolgen, in dem neben den Antragsdaten 2014-2018 auch weitere methodische Beschreibungen zu den einzelnen Verfahren und Prozessen notwendig sein werden. Interessant hierbei ist vor allem die historische (2014-2018) und perspektivische (2019-2025) Bewertung der Unsicherheiten der verwendeten Messmittel.

Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zu rechtlichen Anforderungen und dem Antragsverfahren erhalten Sie ebenfalls auf unserer Veranstaltung „Los gehts! Start der Zuteilungsanträge für die 4. Handelsperiode im Emissionshandel – von den Primärdaten bis zur Anwendung des Formular-Management-Systems (FMS) der DEHSt“ am 09. April in Berlin. Im intensiven Austausch mit den einzelnen Akteuren des Emissionshandels möchten wir frühzeitig alle möglichen Fragen klären, um eine belastbare Antragsstellung zu ermöglichen. Wir freuen uns auf Sie und werden Sie über alle weiteren Entwicklungen informieren.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn David Kroll, Tel.: +49 30 2332021-63.

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