Nabisy-Update 01/2019

Am 21. Januar 2019 werden von der BLE einige Änderungen im Nabisy-System vorgenommen – hier eine kurze Übersicht

Die meisten Änderungen gibt es bei der Darstellung zur Berechnung der Treibhausgasemissionen im Nachhaltigkeitsnachweis und aller Teilnachweise in der gesamten Lieferkette: Die Treibhausgasemissionen werden zukünftig weiter in die einzelnen Stationen der Lieferkette aufgeschlüsselt. Dazu werden die in ISCC und REDcert bereits gängigen Bezeichnungen wie etwa eec für Anbauemissionen oder ep für Emissionen aus der Verarbeitung verwendet. Basis- und Teilnachweise, die nach dem Update in Nabisy registriert werden, weisen entweder die komplette Summenformel der THG-Berechnung aus oder tragen den Hinweis, dass bei der Bemessung der THG-Emissionen der Gesamtstandardwert angewendet wurde.

Das Zusammenfassen von Nachweisen für Lieferanten wird abgeschafft, denn dieses Vorgehen ist nach den Vorgaben EU-anerkannter Systeme ausdrücklich untersagt. Nur im Bereich der deutschen Systeme ist eine Saldierung der THG-Emissionen erlaubt. Alte Nachweise nach der bis April 2013 geltenden Altanlagenregelung, die bisher keine Angaben zu THG-Emissionen enthalten, werden gelöscht, denn sie sind mit den aktuellen Anpassungen nicht mehr kompatibel.

Außerdem sollen die Schnittstellen nun die Möglichkeit bekommen, eine Übersicht über die erstellten Nachweise herunterzuladen.

Weitere Informationen können sie der Website der BLE entnehmen. Eine genaue Beschreibung aller Änderungen finden sie in der PDF Datei.

Für Fragen zur nachhaltigen Biomasse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Fabian Kollmeier, Tel.: +49 30 2332021-65.

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