REDcert² – neue Systemgrundsätze in der chemischen Industrie

REDcert legt Anforderungen zum Ersatz von fossilen Rohstoffen durch nachhaltig erzeugte und zertifizierte Biomasse in der chemischen Industrie fest

REDcert hat mit der Einführung der ergänzenden „REDcert²-Systemgrundsätze für die chemische Industrie“ das Anwendungsspektrum des REDcert² Systems im Bereich der stofflichen Biomassenutzung um einen wichtigen Wirtschaftssektor erweitert. Die Anforderungskriterien gelten für die Akteure in Schnittstellen, für Lieferanten und Konversionsanlagen in der chemischen Industrie – inklusive vorgelagerter und nachgelagerter Unternehmen. Die betreffenden Unternehmen substituieren fossile Rohstoffe durch nachhaltig zertifizierte Biomasse.

Damit die chemische Industrie nachweisen kann, dass fossile Rohstoffe durch bestimmte Mengen nachhaltig zertifizierter Biomasse ersetzt wurden, wird der Massenbilanzansatz verwendet. Hierbei wird sich allerdings nicht an der Masse orientiert, sondern an der Wertigkeit der einzelnen atomaren Bestandteile. Die Massenbilanz baut auf einem stöchiometrischen Bilanzierungsansatz auf, der auf einer Äquivalenzbetrachtung basiert und in einem entsprechenden Kontoführungssystem dokumentiert wird. Dieser Ansatz ist bereits vom TÜV SÜD als CMS 71 Standard veröffentlicht und wird nun von REDcert übernommen und in das REDcert² System integriert.

Bedingungen und Geltungsbereich

Die von der chemischen Industrie verwendete Biomasse für die Produktion bzw. den Austausch fossiler Stoffe muss von REDcert² (oder von SAI positiv bewerteten) zertifizierten Unternehmen stammen. Darüber hinaus müssen alle mit dem zertifikatsführenden Unternehmen verbundenen Betriebe und Produktionseinheiten (z.B. Einkauf, Transport), die in die Implementierung des Standards involviert sind, identifiziert, gelistet und in den Zertifizierungsprozess mit eingebunden werden. Zusätzlich müssen alle zu zertifizierenden Produkte in einem Produktverzeichnis benannt und als Zertifikatsanhang bei REDcert hochgeladen werden.

Anforderungen an zertifizierte Produkte

Die zertifizierten Produkte benötigen einen Mindestanteil erneuerbarer Rohstoffe. Mindestens 20% der für die Produktion benötigten fossilen Rohstoffe muss durch eine äquivalente Menge nachhaltig zertifizierter Biomasse ersetzt werden. Für die zertifizierten Produkte liegen Richtrezepturen vor. Diese definieren, welche Menge an fossilen Rohstoffen für die Produktion des jeweiligen Stoffes notwendig ist. Anstelle von Richtrezepturen können auch Ist-Rezepturen aus den vergangenen drei Jahren verwendet werden. Für das Vermarkten von Produkten sind Werbeaussagen dann zulässig, wenn ihnen entnommen werden kann, zu welchem Zeitpunkt die erneuerbaren Rohstoffe in den Prozess eingebracht wurden.

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Bei Interesse oder weiteren Fragen wenden sie sich bitte an Elisabeth Gebhard, Tel.: +49 30 2332021-72

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