Berliner Landesunternehmen in Nachhaltigkeitspflicht

Laut Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses sind kommunale Berliner Unternehmen aufgefordert, bis Ende 2019 ein Nachhaltigkeitsmanagement einzuführen und darüber zu berichten

In seinem Beschluss vom 13.09.2018 fordert der Berliner Senat die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements in allen Unternehmen mit Landesbeteiligung und Körperschaften öffentlichen Rechts. Bei den Unternehmen, in denen das Land Berlin Anteile unter 50,1 Prozent hält, werden die Aufsichtsräte ebenso aufgefordert, mit einem systematischen Ansatz die Nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Dazu gehören:

  • Schaffen einer internen Organisation, die Nachhaltigkeitsbelange steuert und kontrolliert, u.a. Benennen einer Stabstelle bzw. eines Nachhaltigkeitsbeauftragten
  • Wesentlichkeitsanalyse und Auswahl der relevanten Themen
  • Entwickeln von Strategie und Nachhaltigkeitsleitlinien
  • Festlegen von Zielen für wesentliche Themen
  • Erarbeiten eines Nachhaltigkeitsprogramms

Neue Berichtspflicht

Der zweite revolutionäre Schritt betrifft die Berichtspflicht: Die betroffenen Unternehmen sind aufgefordert, über ihr Nachhaltigkeitsmanagement schriftlich zu berichten. Als Grundlage für die Berichte wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) empfohlen. Turnus für die Berichterstattung sind max. zwei Jahre.

Kleinere Körperschaften mit mindestens 50 Mitarbeitern sollen ihre DNK-Berichte und Nachhaltigkeitsprogramme veröffentlichen.  Die größeren landeseigenen Körperschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern sind hingegen angehalten, bspw. neben einem webbasierten DNK-Bericht, die DNK-Entsprechungserklärung abzugeben. Letzteres bedeutet, dass die Berichtstexte in einer zusammenfassenden Version in der DNK-Datenbank eingetragen und veröffentlicht werden.

Keine Angst vorm ersten Schritt!

Die Reaktion seitens kommunaler Unternehmen ist sehr unterschiedlich: Einige sind bereits gut mit dem Thema vertraut und berichten zumindest intern seit Jahren über die Entwicklungen. Andere hingegen stehen noch ganz am Anfang.

Die GUTcert kann Sie beim Einführen eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems vielseitig unterstützen. Seit 2015 sind wir anerkannter Schulungspartner des DNK.  

Außerdem prüfen wir, ob Ihr Nachhaltigkeitsbericht den Kriterien des DNK entspricht. Die Validierung nach DNK setzt sich zusammen aus

  • einer Prüfung der Rohfassung des Berichts
  • der genauen Planung
  • einem Assessment vor Ort
  • der Ausstellung einer Prüfbescheinigung

Im Rahmen eines individuell angepassten Workshops bieten wir Ihnen – gern auch bei Ihnen vor Ort – die Möglichkeit, zu prüfen, welche Daten sie noch erheben müssen, um z.B. dem DNK zu entsprechen oder einen Nachhaltigkeitsbericht entsprechend der GRI Standards zu veröffentlichen.

Fragen oder Hinweise richten Sie gerne an Frau Yulia Felker, Tel.: +49 30 2332021-85.

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