Energieaudits nach EN 16247-1: Neuer BAFA-Leitfaden veröffentlicht

Zum Start der zweiten Auditperiode ändert das BAFA die Regelungen für Energieaudits. Der neue Leitfaden wurde am 13. Februar veröffentlicht. Finden Sie heraus, was sich ändert.

Das EDL-G (§8) verlangt von Nicht-KMU, alle vier Jahre Energieaudits nach den Vorgaben der EN 16247-1 durchzuführen, sofern kein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) vorliegt. Nach Ende der ersten Phase stehen nun die Wiederholungsaudits an.

BAFA-Leitfaden zur Auditdurchführung mit vielen Änderungen

Um betroffenen Unternehmen und Energieberatern das Verständnis der korrekten Auditdurchführung zu erleichtern, stellt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Merkblatt und einen neuen separaten Leitfaden für die Berichterstellung bereit. Das Merkblatt ändert sich marginal, wesentliche Änderungen birgt der neue Leitfaden.

Zum Beginn der neuen Auditphase wurden beide Dokumente überarbeitet und am 13. Februar 2019 in neuer Fassung veröffentlicht. Wir haben für Sie  zusammengefasst, in welchen Bereichen sich die Änderungen des neuen Leitfadens ggf. auf den Auditablauf und die Berichtsformulierung auswirken:

  • Geänderte Struktur des Beratungsberichts
  • Umfangreichere Protokollierung des Auftaktgesprächs
  • Detaillierte Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses bei Unternehmen, die das Multi-Site-Verfahren anwenden
  • Neue Darstellungsform der Energieeffizienzmaßnahmen; es werden wesentlich detailliertere, rechnerische Nachweise für Energieeinsparungen gefordert, die durch Energieeffizienzmaßnahmen erzielt werden sollen
  • Erhöhte Anforderungen an die anzuwendenden wirtschaftlichen Bewertungen der gefundenen Maßnahmen sowie die dafür zu berücksichtigenden Faktoren
  • Änderung Kriterien für Wirtschaftlichkeit: Amortisationszeit gilt als nicht mehr geeignet für Energieeffizienzvorhaben (Dieser Punkt war im Entwurf noch nicht enthalten)
  • Erweiterte Kriterien für die Rangfolge der ermittelten Effizienzmaßnahmen
  • Spezifische Anforderungen an die Beschreibung der eingesetzten Querschnittstechnologien
  • Kleine Erweiterungen bei den Darstellungsformen in der Energiebilanz
  • Neue Anforderungen an Kennzahlen
  • Neue Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der erhobenen Daten
  • Änderungen bezüglich der zu erstellenden Energieflussdiagramme
  • Interpretationshilfen für die 90%-Regeln, bezüglich des zu erklärenden Energieverbrauchs

EN 16247-Kurse der Akademie mit aktuellen Informationen

Die neuen Regelungen sind ab Veröffentlichung direkt gültig, Anwender müssen sich also frühzeitig vorbereiten. In den Kursen der GUTcert Akademie, die sich mit Energieaudits befassen („EN 16247-Auditor“ am 18.-22.02. und „Berichterstellung nach EN 16247“ am 28.02.), werden die Auslegungen und Konsequenzen der neuen Hilfsdokumente natürlich auf aktuellem Stand thematisiert.

Sie haben Fragen zu den Kursen, zum Thema Managementsysteme oder zu unserem Schulungsangebot? Gerne steht Ihnen das Team der Akademie unter akademie@gut-cert.de oder +49 30 2332021-21 zur Verfügung. Bei Fragen zu Energieaudits gibt Ihnen Frau Lisa Ziersch (+49 30 2332021-18) Auskunft.

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