Frist für Zuteilungsanträge der 4. Handelsperiode veröffentlicht

Am Sonnabend, 29. Juni 2019, 24.00 Uhr läuft sie aus: Die verbindliche Frist für die Antragsstellung der Zuteilungsanträge für die 4. Handelsperiode

Laut Bekanntmachung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Bundesanzeiger (BAnz AT 14.03.2019 B8) sind die Anträge bis zum Ende dieser Frist über die virtuelle Poststelle (VPS) zu stellen. Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen mehr besteht.

Die derzeit veröffentlichten Rechtsvorschriften und der erste Leitfaden stehen nun auf der Internetseite der DEHSt zur Verfügung – wir weisen auch noch einmal explizit darauf hin, dass dort auch vollständig die Guidance Document der EU-KOM zur Verfügung stehen – bitte nutzen Sie folgende Links:

  • Rechtsvorschriften und Guidance Documents
  • Leitfäden der DEHSt

Hinweis: in den kommenden Tagen werden wir für Sie die wesentlichen Inhalte und Auslegungen der Guidance Documents in einem kurzen Artikel zusammenfassen und Ihnen zukommen lassen.

Terminplanung mit der GUTcert

Sofern nicht bereits erfolgt wird sich Ihr Prüfer zum Emissionshandel in den kommenden Wochen bei Ihnen melden (voraus. umgehend nach der Verifizierung der Emissionsberichterstattung 2018 gegen Ende März/Anfang April), um den genauen Ablauf und die terminliche Planung abzustimmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der engen Fristvorgaben der Antragsstellung auf Ihre Kooperation bei der Terminfindung angewiesen sind.

Veranstaltungen

Ergänzend weisen wir an dieser Stelle auch noch einmal auf folgende Veranstaltungen hin:

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn David Kroll, Tel.: +49 30 2332021-63.

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