Tageskurs für KRITIS-Energieerzeuger: Der neue IT-Sicherheitskatalog

Bis 2021 müssen Betreiber von Energieanlagen den neuen IT-Sicherheitskatalog der BNetzA erfüllen und eine ISMS-Zertifizierung nachweisen: Unser Kurs klärt alle Fragen

Nachdem die Bundesnetzagentur zunächst im August 2015 einen IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Strom- und Gasnetzen veröffentlicht hat, folgte im Dezember 2018 eine neue Version für Energieerzeuger.

Betroffen sind alle Betreiber von Energieanlagen, die unter die KRITIS-Regelung fallen. Diese müssen, neben anderen Anforderungen, bis 2021 ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001 nachweisen.

Kurs in Kooperation mit KSG klärt Fragen für Energieerzeuger

Ein neuer Tageskurs, den die GUTcert Akademie in Kooperation mit der Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH (KSG) durchführt, zeigt verantwortlichen Fach- und Führungskräften betroffener Anlagen, wie genau die Anforderungen des Sicherheitskatalogs zu verstehen sind und wie sie in der Praxis umgesetzt werden.

Die Schulung „Informationssicherheits-Managementsysteme nach IT-Sicherheitskatalog gem. §11 1b EnWG i.V.m. ISO/IEC 2700x für Betreiber von zertifizierungspflichtigen Energieerzeugern (KRITIS)“ findet bereits am 10. April in Essen statt, anschließend am Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH (KSG). Weitere Termine sind in Planung, auf Anfrage informieren wir Sie gerne.

Details zum Kursinhalt und die Anmeldung finden Sie hier. Bei Fragen zur Weiterbildung oder zum sonstigen Schulungsangebot steht Ihnen das Team der GUTcert Akademie unter +49 30 2332021-21 zur Verfügung.

Zum Thema ISMS und KRITIS ist Marcel Däfler (+49 30 2332021-79) Ihr Ansprechpartner.

Übrigens: Auch zum IT-Sicherheitskatalog von 2015 für Energienetzbetreiber bieten wir eine sechstägige Pflichtschulung für Auditoren an.

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