Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Am 11. April hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiung angenommen. Es tritt voraussichtlich am 1. Juli in Kraft

Das Gesetz behandelt neben Neuregelungen zur Stromsteuerbefreiung und Änderungen der energiesteuerrechtlichen Vorschriften auch grundlegende Anpassungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV).

Kurz gesagt: Anträge zur Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV sind nicht mehr erforderlich, und Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 Euro im Kalenderjahr bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt, sind nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung verpflichtet.

Fragen oder Hinweise zum Thema Energiemanagement? Sprechen Sie mit unserem Experten Nico Behrendt.

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