Wegweisendes EuGH-Urteil zum EEG

Mitspracherecht der EU geschwächt - Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) ist keine staatliche Beihilfe

Am 28.03.2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das lang ersehnte Urteil über die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss der Europäischen Kommission: Er wies nach, dass die EU-Kommission nicht ausreichend beweisen konnte, dass die nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz gewährten Vorteile aus staatlichen Mitteln finanziert wurden, was sie zu staatlichen Beihilfen gemacht hätte.

Dieses Urteil hat vor allem für stromintensive Unternehmen ausschlaggebende Auswirkungen, da durch die Beihilfeentscheidung der EU-Kommission das BAFA einige Bescheide zur Begrenzung der EEG-Umlage zurück genommen hatte. Außerdem entstehen durch dieses Urteil in Deutschland signifikante Gestaltungsspielräume für die Förderung erneuerbarer Energien und die Besondere Ausgleichsregelung. Auf Energiepolitischer Ebene ist das Urteil wegweisend: es stärkt maßgeblich die zukünftige Selbständigkeit der Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung und der Ausgestaltung der EEG-Fördersysteme.

Fragen oder Hinweise zum Thema Energiemanagement? Sprechen Sie mit unserem Experten Nico Behrendt.

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