Praxiserfahrungen zur Umsetzung der EU-ETS-Zuteilungsanträge

Lessons learned: GUTcert sprach mit EU-ETS-pflichtigen Anlagenbetreibern beim Erfahrungsaustausch am 09.05.2019 in der GUTcert Akademie in Berlin

Bei den Vorbereitungen für die 4. Handelsperiode (2021-2030) des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) dreht sich alles um die Antragsstellung für die kostenlosen Zuteilungen. Das neue Zuteilungsverfahren ist eine große Herausforderung – sowohl inhaltlich, als auch hinsichtlich des knappen zeitlichen Rahmens. Dank intensiven Austauschs mit den Akteuren des EU-ETS, insbesondere der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), Unternehmensberatern und den eigentlichen Betreibern, konnte die GUTcert erste Erfahrungen sammeln. Um diese mit anderen zu teilen lud sie Betreiber stationärer Anlagen, die dem EU-ETS unterliegen, im Anfang Mai zu einem Erfahrungsaustausch ein.

Präsentationen zu den Anforderungen an die Zuteilungsantragstellung

  • Herr Rhiemeier von Navigant Consulting erläuterte u.a. ausführlich die wesentlichen Funktionalitäten und erforderlichen Dateneingaben des Formular Management Systems (FMS), das für die Antragstellung bei der DEHSt verpflichtend ist und auf deren Webseite zur Verfügung steht. Nach seiner Auffassung biete das FMS den Betreibern von emissionshandelspflichtigen Anlagen eine elegante Möglichkeit, den Zuteilungsantrag vollständig und übersichtlich zu erstellen und einzureichen.  
  • Frau Kallmann von der DEHSt stellte in ihrer Präsentation die von Betreiberseite an Sie und die DEHSt herangetragenen zentralen Fragen bei der Antragstellung vor. Besprochen wurden hier auch die Risiken und Fallstricke bei fehlerhafter oder unzureichender Antragstellung. Im Fokus stand besonders das verpflichtend anzuwendende Excel-Tool, das die Anteile der Stoffströme, die für die Wärmeerzeugung eingesetzt werden, berechnet und anlagenübergreifend vergleichbar macht.  Außerdem ging sie auf die jüngst verabschiedete Emissionshandels-Verordnung (EHV 2030) und die daraus folgenden Anforderungen für die Betreiber ein.
  • David Kroll beleuchtete die Rolle der GUTcert im Prozess der Zuteilungsantragsstellung. Er wies erneut auf die Prüfschwerpunkte, die zu prüfenden Daten und die Antragsfristen hin und sprach typische Problemstellungen und Anwendungsfragen an, die die GUTcert seitens der Betreiber bis dato erreicht haben.
  • Eine Übersicht zu aktuellen Urteilen und Verfahren gab Herr Telschow von Becker Büttner Held und legte dar, auf welche rechtlich relevanten Entwicklungen sich die Beteiligten einstellen werden müssen.   

Sehr positives Feedback

Die Vorträge und insbesondere die anschließenden Diskussionen und Fragerunden wurden sehr positiv aufgenommen. Denn trotz der Veröffentlichung der vielen Leitfäden und Hilfestellungen durch die DEHSt ist noch vieles unklar. Auch bei deren Betreiberveranstaltung Anfang April konnten nicht alle Fragen bezüglich des Anwendens der Antragsdokumente bzw. -formulare und der Auslegung der rechtlichen Vorschriften beantwortet werden. Viele dieser offenen Punkte wurden jetzt während des Erfahrungsaustauschs im Gespräch mit den Dozenten geklärt. Allerdings taten sich auch einige „Hausaufgaben“ auf, die noch der Bearbeitung bedürfen…

Die Ergebnisse der Diskussionen und nachfolgenden Recherchen wurden im Anschluss an  die Veranstaltung in einer Rundmail zusammengefasst und an alle Emissionshandelskunden und die beauftragten Auditoren versendet.

Wir hoffen, dass diese Informationen allen Kunden, die nicht am Seminar teilnehmen konnten, weiterhelfen.

Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel - Zuteilungsanträge richten Sie bitte an Herrn David Kroll oder Herrn Frank Blume.

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