GUTcert zukünftig auch Sachverständigenorganisation (SVO) nach AwSV

Bald noch umfangreicherer Service für Biogasanlagen: Erweiterung auf andere Branchen ist geplant

Die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft und löste die bisher geltenden Landesverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ab. Sie fußt auf dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/60/EG (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) und konkretisiert dabei die gesetzlichen Vorgaben der §§ 62 und 63 des WHG.

Das Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser. Ziel ist, die Wasserqualität vor nachteiligen Veränderungen durch die Freisetzung wassergefährdender Stoffe zu schützen.

Auch Biogas- und JGS-Anlagen sind von wasserrechtlichen Anforderungen betroffen

Stoffe, mit denen in gewerblichen wie auch privaten Anlagen umgegangen wird, werden vom Umweltbundesamt nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Einteilung beginnt bei „nicht wassergefährdend“ und steigert sich über drei weitere Wassergefährdungsklassen.

Viele dieser Stoffe gehören zum betrieblichen Alltag jedweder Anlage: Auch landwirtschaftliche Anlagen, wie z.B. Biogas oder JGS-Anlagen, sind davon betroffen.

GUTcert prüft betrieblichen Gewässerschutz

Um unseren Kunden einen noch umfangreicheren Service an umweltrechtlichen und technischen Prüfungen anbieten zu können, lassen wir uns auch in diesem Bereich als Sachverständigenorganisation anerkennen. So können wir zukünftig Ihren betrieblichen Gewässerschutz überprüfen, damit Ihre Anlage den aktuellen Anforderungen entspricht.

Unsere Dienstleistungen umfassen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (Inbetriebnahme, Wiederkehrend oder bei Stilllegung). Von Anfang an können Sie sich auf uns als kompetenten Partner in Sachen rechtlicher und technischer Sicherheit verlassen.

Fragen oder Hinweise richten Sie gerne an Herrn Patrick Bastian.

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