Remote-Audits – neue Möglichkeiten bei Zertifizierungsaudits

Die GUTcert hat den Verfahrensablauf zur Anwendung von Remote-Audittechniken transparenter dargestellt

Die immer weiter steigende Nutzung von IT- und Kommunikationstools macht auch vor Auditoren und Zertifizierungsstellen nicht halt. Die IAF hat diesen Trend aufgegriffen und mit der überarbeiteten Regelung IAF MD 4:2018 neue Möglichkeiten für Zertifizierungsstellen geschaffen, diese Tools im Rahmen von Audits zu nutzen.

Interessant sind in diesem Zusammenhang besonders die Regelungen für Remote-Audits, bei denen die physische Anwesenheit eines Auditors durch die Kommunikation über verschiedene Hilfsmittel ersetzt werden kann. Dadurch wird es nicht nur möglich, Aufwände für Reisen zu senken, sondern darüber hinaus auch Audits flexibler planen und durchführen zu können.

Remote-Audits können überall dort durchgeführt werden, wo Methoden von Angesicht zu Angesicht nicht möglich oder nicht erwünscht sind und die Auditergebnisse auch durch die Verwendung von Kommunikationstools (z.B. Telefonkonferenz, Video-Chat) erreicht werden können. Dabei zählt die Auditzeit von Remote-Audits immer als Vor-Ort-Zeit.

Die GUTcert hat hierfür Regelungen erarbeitet und in einem neuen Dokument „AA162 Remote-Audits“ zusammengefasst. Für Sie als Zertifizierungskunde soll damit sichergestellt werden, dass alle Informationen (Definition, Voraussetzungen, Einschränkungen, Verfahren etc.) von Remote-Audits transparent zur Verfügung stehen.

Das AA162 finden Sie im Login-Bereich der GUTcert, alternativ können Sie das Dokument auch bei Ihrem Kundenbetreuer anfordern.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Andreas Lemke.

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