UERV: Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung

Ab 2020 können 1,2 Prozent der Treibhausgasquote für Otto- und Dieselkraftstoffe mithilfe von UERV-Projekten abgedeckt werden – GUTcert ist Validierungs- und Verifizierungsstelle

Um das Treibhausgasminderungsziel der EU für 2020 zu erreichen, sind Kraftstofflieferanten nach der Fuel Quality Directive (FQD) verpflichtet, die Treibhausgasintensität des von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffs um 6 Prozent im Vergleich zu 2010 zu reduzieren. Ab 2020 dürfen in Deutschland bis zu 1,2 Prozent dieser 6 Prozent von Upstream Emissionsreduktionen (UERs) abgedeckt werden. Die deutsche Umsetzung (UERV) der Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote orientiert sich an europäischen Richtlinien.

Was sind Upstream Emissionen?

Upstream Emissionen sind sämtliche Treibhausgase, die entstehen, bevor der Rohstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangt, in der Ottokraftstoff, Diesel, komprimiertes Gas (CNG) oder Flüssiggas (LPG) hergestellt wird. Die meisten Upstream Emissionen entstehen beim Entlüften und Abfackeln von Erdölbegleitgas (APG) während der Ölgewinnung.

Was sind Upstream Emissionsminderungen?

UERs sind die Differenz zwischen der hypothetischen Menge der Upstream Emissionen, die ohne die Projekttätigkeit entstanden wäre (Referenzfallemissionen) und den Upstream Emissionen, die durch eine Projekttätigkeit tatsächlich entstehen.

Voraussetzungen

  • Nach europäischen Vorgaben müssen UERs mit einem Projekt assoziiert sein, das nach dem 1. Januar 2011 begonnen hat. Die deutsche Rechtsgebung geht über die europäischen Vorgaben hinaus und schließt die Anerkennung bereits umgesetzter Projekte aus.
  • Zusätzlichkeit: Die UER muss über die Ergebnisse ohnehin geplanter Maßnahmen hinausgehen.
  • UERs können nur einmal der FQD-Verpflichtung angerechnet werden und können nicht für CDM und JI Credits beansprucht werden. Auf andere Systeme angerechnete UERs können nicht für die FQD-Verpflichtung beansprucht werden.
  • UERs werden nach DIN EN ISO 14064, DIN EN ISO 14065 und DIN EN ISO 14066 ermittelt und gemäß ISO 14064-2 validiert, verifiziert und überwacht. Der Anrechnungszeitraum von UERs beträgt dabei ein Jahr, unabhängig vom Kalenderjahr.

Fragen und weitere Informationen

Wenn Sie weitere Fragen zur UERV haben, wenden Sie sich gerne an Elisabeth Gebhard.

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