Gesetzesentwurf für Brennstoffemissionshandel verabschiedet

Der am 15.11. vom Bundestag verabschiedete und am 29.11.2019 vom Bundesrat gebilligte Gesetzesentwurf bindet die Sektoren Wärme und Verkehr in den nationalen Emissionshandel ein

Eine der Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz ist der kürzlich verab¬schiedete Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, kurz BEHG: Er betrifft die nicht vom europäischen Emissionshandel EU-ETS betroffenen Sektoren Wärme und Verkehr. Das BEHG verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte ab 2021 Zertifikate zu erwerben. Betroffen sind ca. 4000 Unternehmen in Deutschland.

Wesentliche Inhalte des BEHG

Emissionshandelspflichtig werden die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brennstoffe, das heißt die Unternehmen, die Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz entrichten müssen. Dies können beispielsweise Händler von Mineralölprodukten oder Erdgaslieferanten sein.

Ähnlich dem EU-ETS werden sie verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen auf jährlicher Basis zu erfassen und zu berichten. Dieser Emissionsbericht muss verifiziert bis zum 31.Juli des Folgejahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt eingereicht werden. Zudem muss für jede Handelsperiode ein von der DEHSt zu genehmigender Überwachungsplan vorgelegt werden, der eine Methodik enthält, wie Art und Menge der in Verkehr gebrachten Brennstoffe und der Emissionen erfasst werden.

Die erste Handelsperiode wurde von 2021 bis 2030 festgelegt, wobei für jedes Jahr ein eigenes Emissionsbudget zur Verfügung steht. Zwischen 2021 und 2025 werden die Zertifikate zum Festpreis verkauft, der in mehreren Schritten von anfangs 10 auf 35 Euro im Jahr 2026 angehoben werden soll. Für 2026 ist ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro für eine erstmalige Auktionierung vorgesehen.

Zur Spezifizierung der gesetzlichen Regelungen sind eine ganze Reihe flankierender Rechtsverordnungen geplant, unter anderem:

  • Verordnung zur Bestimmung der jährlichen Emissionsmengen
  • Verordnung zur Regelung der Anforderungen an die Emissionserfassung und -berichterstattung
  • Verordnung zur Regelung des Versteigerungsverfahrens und des Verkaufs zum Festpreis
  • Verordnung zur Einführung des Emissionshandelsregisters
  • Verordnung zur Regelung der Datenübermittlung
  • Verordnung zur Regelung der Prüfung von Emissionsberichten und der Bekanntgabe der Prüfstellen

Ausblick

Derzeit wird das geplante Gesetz noch intensiv und kritisch in verschiedenen Gremien und Kreisen diskutiert. Ob es nach Inkrafttreten als verfassungswidrig eingestuft werden könnte, wie einige Autoren warnen, oder nicht, ist noch unklar. Sicher ist, dass die GUTcert mit ihren ETS-Auditoren gut aufgestellt ist, um den künftigen Herausforderungen, die sich durch das BEHG ergeben, zu begegnen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Brennstoffemissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Frank Blume.

 

Zurück