Der GUTcert-Emissionshandels-Betriebsbeauftragte

Am 25.11.20 lud die GUTcert EH-Anlagenbetreiber zur jährlichen Betreiberschulung – diesmal digital: Im Fokus die aktuellen Entwicklungen im EU-ETS und Änderungen in der 4. Handelsperiode

Die GUTcert-Schulung richtete sich wie im vergangenen Jahr insbesondere an die Emissionshandels-Betriebsbeauftragten von EU-ETS-pflichtigen Anlagen. Verschiedene Fachreferenten präsentierten die aktuellen Entwicklungen und Auslegungsfragen zur Emissionsberichterstattung 2020 und die weiteren Abläufe zur Vorbereitung auf die vierte Handelsperiode (4. HP).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mikel Werner von der Siemens AG legte den Schwerpunkt auf die geänderten Anforderungen an die Überwachungspläne in der 4. HP. U.a. sind nun auch für emissionsschwache Stoffströme Nachweise gefordert, sollte die höchste Hierarchieebene nicht eingehalten werden. Bei Nutzung nicht akkreditierter Labore für die beizubringenden Analysen sind nun zusätzlich zum Nachweis der Gleichwertigkeit zudem Nachweise der Unverhältnismäßigkeit erforderlich. Außerdem sind regelmäßige Verbesserungsberichte nun auch für emissionsschwache Stoffströme zu erstellen, falls von geforderten Ebenen abgewichen wird. Weiterhin wurden die künftigen Anforderungen an Methodenpläne und Anlagenfließbilder dargelegt.
  • Neben Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, Grundregeln und Datenerfordernissen für das Zuteilungsverfahren in der 4. HP, stellte Kerstin Kallmann von der DEHSt den zeitlichen Ablauf der Emissionsberichterstattung dar. Hierbei sind die jährlichen Abgabefristen für den nunmehr zu verifizierenden Zuteilungsdatenbericht (ehemals Mitteilung zum Betrieb) der jeweils 31.03. des Folgejahres – erstmals also der 31.03.2021 für die Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020. Aktuell ist im Gespräch, diese Frist auf den 30.06.2021 zu verlegen. Im Zuteilungsdatenbericht sind künftig auch weitere Angaben wie bspw. zu Betriebseinstellungen von Zuteilungselementen, zu Anlagen des Mutterkonzerns (zusätzliche Datenerfordernis gem. AnpVO) und zur Zuordnung von Wärme/Brennstoff auf Prodcom-Ebene zu tätigen.
    Die Zuteilungsdatenberichte 2019 – 2023 werden gleichzeitig als Bezugsdatenbericht für den 2. Zuteilungs¬zeit¬raum 2026-2030 behandelt, sofern sie alle erforderlichen Daten enthalten. Des Weiteren wies Frau Kallmann auf die Veröffentlichung des Leitfaden Teil 5 „Allgemeine Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer und Zuteilungsänderungen – Hinweise für die Erstellung des jährlichen Zuteilungsdatenberichts“ hin, der nun mit weiteren Hilfestellungen auf den DEHSt-Seiten zum Download bereitsteht.
  • David Kroll von der GUTcert gab zunächst Einblicke in die rückliegende Emissionsberichterstattung (Risiken und Fehlerquellen, Änderungen an Überwachungsplänen) und die zu verifizierenden Zuteilungs¬daten¬berichte (Datenquellen und benötigte Nachweise, Hierarchie der Datenquellen, Risiken und potenzielle Fehlerquellen) aus Sicht der GUTcert. Zum Schluss wurde der Fokus auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gelegt. Über die übergreifenden Vorgaben aus der europäischen Klimapolitik wurde der Bogen hin zur Funktionalität und den rechtlichen Anforderungen des BEHG, den Anwendungsbereich und die Verpflichtungen an die Überwachung und Berichterstattung geschlagen. Auf folgende wichtige Termine und Fristen wurde hingewiesen:
    • Inkrafttreten der nMVO im Herbst 2020 geplant
    • Informationsveranstaltung zum nationalen Emissionshandel: 04.12.2020
    • Veröffentlichung eines Leitfadens zur Überwachung und Berichterstattung von Emissionen im Nov. 2020 geplant
    • Informationsveranstaltung zur Erstellung von Emissionsberichten: Frühjahr 2022
    • Frist zur Einreichung der Emissionsberichte über das Jahr 2021: 31.07.2022
    • Abgabe von Zertifikaten für Emissionen des Jahres 2021: 30.09.2022

Sehr positives Feedback

Auch in diesem Jahr erhielt die GUTcert wieder sehr viele positive Rückmeldungen: Viele Fragen der Teilnehmer konnten während der Vorträge und den Diskussionen geklärt werden.

Wenn Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel-Betriebsbeauftragte haben, wenden Sie sich gerne an David Kroll oder Frank Blume

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