Das Klimaschutzsofortprogramm 2022 der Bundesregierung

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) fordert Nachbesserungen im bisherigen Entwurf und einen stärkeren Fokus auf Bioenergie bei der Umsetzung

Ein Programm, das das Klima schützen soll – und zwar „sofort“: So sieht es die Bundesregierung in ihrem Plan für das Jahr 2022 vor, der das Klima schützen und zu einer Linderung der bereits weltweit spürbaren extremen Veränderungen beitragen soll. Damit ein kurzfristiger Plan wie der der Bundesregierung auch ebenso kurzfristig umgesetzt werden kann, ist laut BBE der Einsatz nachhaltiger Bioenergie unabdingbar, der jedoch im bisherigen Entwurf des Sofortprogramms noch nicht die notwendige Beachtung geschenkt werde.

In welchen Bereichen des Klimaschutzsofortprogramms muss weiterhin ein hoher Stellenwert für nachhaltige Bioenergien gewährleistet werden und warum?

Ein großer Vorteil nachhaltiger Bioenergie ist ihre sofortige und nachhaltige Verfügbarkeit und dass sie kurzfristig wirken kann, also genau das, was schon der Titel des Schutzsofortprogramms fordert.

Der BBE fordert deshalb, dass die nachhaltige Bioenergie noch weiter im Programmentwurf gefördert werden soll und ihr ein höherer Stellenwert, unter anderem in Form von Förderungen, beigemessen wird. Nachbesserungen am Entwurf werden vor allem im Gebäude- und im Verkehrsbereich gefordert.

Der Gebäudebereich

Das Programm der Bundesregierung sieht eine Aufstockung der Förderung um 4,5 Milliarden Euro vor: richtig, findet das BBE. Wichtig sei jedoch, nicht die Technologieoffenheit aufzugeben und die Aufrechterhaltung von effizienten, nachhaltigen Biomassetechnologien zu gewährleisten. Derzeit werden fast 90% der erneuerbaren Wärme allein aus Bioenergie gewonnen.

Der Verkehrsbereich – Forderungen an das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Biokraftstoffe sind aus Sich des BBE eine notwendige und zu fördernde Ergänzung zum E-Mobilitätsausbau und der Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Das Gesetz Treibhausgasminderungsquote reicht nach BBE nicht aus und müsste mit weiteren Schritten ergänzt werden, um die bis 2030 erforderlichen Emissionsverringerungen zu erreichen. Dazu gehören z.B. das Verlagern des Verkehrs auf die Schiene, neue Lkw-Flotten und höhere Beimischungsquoten von Biokraftstoffen. Gleichzeitig wird der Ausbau der E-Mobilität in Verbindung mit einer flexibilisierten Stromerzeugung aus Biogas gefordert. Dies geht mit der Forderung der vollen Gewährung des Flex-Zuschlages für Biogasanlagen und der entsprechenden Nachbesserung im EEG einher.

Wir, Ihr Biogasteam, beobachten für Sie die aktuellen Entwicklungen im Klimaschutz und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden! Mehr Informationen rund um das EEG finden Sie auf unserer Internetseite. Fragen oder Hinweise richten Sie gerne an Thomas Gebhardt.

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