Internationale Standards für Nachhaltige Berichterstattung GRI SRS wurden aktualisiert

Seit 5. Oktober sind sie auf der GRI Webseite veröffentlicht und werden ab 1. Januar 2023 wirksam: die aktualisierten Standards mit neuen Regelungen – wir liefern die wichtigsten Eckpunkte.

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine weltweit anerkannte Institution, die Rahmenwerke für die Berichterstattung für Nachhaltigkeitsleistungen der Organisationen herausgibt. Anfangs als umfangreiche Leitfäden, seit 2016 als Standards, schaffen sie seit 1997 weltweit mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit in der Kommunikation der Nachhaltigkeitsleistungen an die breite Öffentlichkeit. Derzeit sind über 15.000 Unternehmen weltweit bei der GRI mit ihren Berichten gelistet.

Über 63.000 GRI-Berichte sind in der Datenbank gespeichert. Dadurch ergibt sich der Vorteil eines internationalen Benchmarkings.
Auch internationale und nationale Gesetzgeber sehen in den GRI Standards eine solide und geeignete Sammlung von Kennzahlen, die hohe Transparenz ermöglicht: Verfasst eine CSR-RUG-pflichtige Organisation in Deutschland eine eigene Erklärung über die nicht-finanziellen Indikatoren als GRI Bericht, sind damit alle sechs vom Gesetzt geforderten Themen abgedeckt und die formellen Anforderungen an die Berichterstattung erfüllt.

Anmerkung: CSR-RUG ist das aktuell geltende Gesetz zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz, 2016.

Das 6. Update des GRI-Rahmenwerks

Abbildung: Struktur GRI SRS 2021, Quelle: GRI Präsentation 20211005

Was ist nun neu?

  • Änderung der Struktur (siehe oben)
  • Ein großer Unterschied besteht jedoch nur auf den ersten Blick:
    • Die „Spezifischen Anforderungen“ und entsprechenden Kennzahlen aus den Reihen 200 (Wirtschaft), 300 (Umwelt) und 400 (Soziales) sind Großteils unverändert geblieben.
    • Die Reihe 100 wird nun anders strukturiert und ergänzt. Hier sind die größten Änderungen zu verzeichnen.
  • Fokusthema – die Sorgfaltspflicht und deren Umsetzung im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette
    • Die Entwicklung harmoniert mit dem Vorhaben des deutschen Lieferkettengesetztes
    • Hier muss der Managementansatz zum Bekenntnis der Geschäftsführung hinsichtlich der Lieferantenanalyse, -bewertung und -entwicklung deutlicher werden als in der noch geltenden Version gefordert.
    • Besonderer Fokus liegt auf dem Einhalten der Menschenrechte: Bei der Analyse der Risiken geht es in erster Linie nicht mehr um die Geschäftsrisiken, sondern um die Risiken der betroffenen Menschen.
  • Verfeinerte und vertiefte Methodik zur Bestimmung der Wesentlichkeit
    • Der in Expertenkreisen bereits etablierte Begriff „Doppelte Wesentlichkeit“ findet nun auch Einzug bei der GRI. Es geht gleichzeitig um die Aus- und Einwirkungen im Zusammenspiel eines Unternehmens und dessen Kontext. Auch hier wird die Wichtigkeit des Themas oder eines Aspekts nicht nur monetär ausgewertet, sondern abhängig von dem von Seiten der relevanten Stakeholder angekündigten Bedarf, die Lage zu verbessern.
  • Umfang der Berichterstattung:
    • Option „Kern“ und „Umfassend“ werden durch eine neue Abstufung ersetzt
    • „in accordance“ bedeutet, dass alle neun GRI Anforderungen erfüllt und alle KPIs zu den wesentlichen Themen berichtet werden (siehe Abbildung unten)
    • „with reference“ bedeutet, dass nicht alle neun Anforderungen erfüllt werden
Abbildung: GRI Consolidated Set, Kap. 3, S. 13

Was ist nun hinsichtlich Ihrer GRI Berichterstattung zu tun?

Verpflichtend wird das neue GRI-Format erst ab dem 01.01.2023. Selbstverständlich ist aber auch bereits 2022 das Anwenden möglich. Hier sind unterschiedliche Szenarien denkbar:

  • Unternehmen, die für 2022 planen, einen ersten GRI Bericht zu verfassen, können die neue Methodik direkt anwenden und den Bericht ab dem 01.01.2023 oder bereits früher veröffentlichen.
  • Unternehmen, die 2022 ihren GRI-Bericht fortschreiben, haben die Wahl, die noch geltende alte Methodik oder bereits die neue anzuwenden.

Unterstützung von der GUTcert

Die GUTcert Akademie wird im Jahr 2022 eine Schulung zur Transition für Nachhaltigkeitsmanagement und -berichte nach dem GRI Standard anbieten.

Darüber hinaus wurde unser bestehender Leitfaden zur Berichterstattung überarbeitet und liegt nun als Hilfestellung in der Version 2.0 vor.

  • Auch wenn wir im Leitfaden 2.0 noch die bis 2023 geltende GRI Reporting Standards als Referenz angewendet haben, finden Sie in der neuen Version unter anderen eine GUTcert- Erklärung zum Begriff „Doppelte Wesentlichkeit“ und Best-Practice-Beispiele zur Darstellung des Managementansatzes bei den allgemeinen und einzelnen Indikatoren, die für die neue Revision gelten.
  • Einsteiger in die Thematik finden in unserem Leitfaden eine pragmatische Road-Map für den Weg zum Etablieren eines Nachhaltigkeitsmanagements und das Verfassen eines Nachhaltigkeitsberichts.

Ansprechpartnerinnen bei der GUTcert:

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema oder speziell zu Ihrem Verfahren? Wenden Sie sich gerne an
Yulia Felker oder Sarah Stenzel.

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