Leitfaden der DEHSt zum Antragsverfahren für die Carbon-Leakage-Kompensation

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat einen Leitfaden für die Beantragung der Kompensation nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) veröffentlicht.

Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen der Branchen, die auf der Carbon-Leakage-Liste der BECV stehen und einen Antrag auf Kompensation nach dem BECV stellen wollen. Er enthält Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens, die Voraussetzungen der Antragstellung und detaillierte Erläuterungen zu den Antragsformularen.

Die Anträge für das Abrechnungsjahr 2021 können bis zum 30.06.2022 bei der DEHSt eingereicht werden. In Kürze soll eine aktualisierte Fassung des Leitfadens mit konkreten Hinweisen für Wirtschaftsprüfer und weiteren Erläuterungen zu den ökologischen Gegenleistungen veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden die Antragsformulare im Formularmanagementsystem (FMS) und ergänzende Formulare für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Voraussetzung: Gegenleistung

Mit der Veröffentlichung wurde bereits eine Aktualisierung des Leitfadens angekündigt. In dieser sollen weiterführende Informationen zu den zu erbringenden Gegenleistungen (gemäß §§ 10 bis 12 BECV) sowie zur Prüfung der Anträge durch die Wirtschaftsprüfer ergänzt werden.

Neben der Sektorzuordnung ist die Beihilfe ab dem Abrechnungsjahr 2023 an weitere Bedingungen geknüpft: Ab dem 1. Januar 2023 muss der Antragsteller ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

Kleinere Unternehmen benötigen eine ISO 50005 mindestens Umsetzungsstufe 3 oder eine Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke. Zusätzlich sind Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verpflichtend. Hierunter sind Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu verstehen. Mehr Informationen dazu folgen im zugehörigen Kapitel 3 im angekündigten Update des Leitfadens.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Carbon-Leakage-Kompensation? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll.

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