Hinweise der DEHSt zur Strompreiskompensation

Die DEHSt gibt erste Informationen zur bevorstehenden Antragstellung und stellt unter Vorbehalt das Antragsformular und hilfreiche Begleitdokumente zur Verfügung.

Die neue nationale Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (SPK) ist derzeit in Arbeit und muss anschließend von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, womit die Regelungen der Förderrichtlinie rechtsverbindlich werden. Damit die Antragsteller sich bereits jetzt mit dem Antragsverfahren vertraut machen können, wird u.a. das Formular-Management-System (FMS) zur Verfügung gestellt, über das die Antragstellung dieses Jahr erfolgt. Außerdem wird die DEHSt zwei Leitfäden herausgeben, die die Antragsteller und Wirtschaftsprüfer unterstützen sollen. Die Antragsfrist wird vorbehaltlich der rechtzeitigen Genehmigung der SPK durch die EU-KOM und ihrer Bekanntmachung am 30.09.2022 enden.

Elektronische Kommunikation

Um den Beihilfe-Antrag einzureichen, wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die rechtlich dem Status einer handschriftlichen Unterzeichnung gleicht. Für die qualifizierte elektronische Signatur sind eine Signaturkarte sowie ein zugehöriger Kartenleser notwendig, deren Beschaffung und Aktivierung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Diese Zeit soll entsprechend für die Antragstellung eingeplant werden.
Akten- und Anlagenzeichen beantragen
Da sich der Anwendungsbereich für die SPK in der 4. Handelsperiode verändert hat, wird eine Vielzahl von neuen antragsberechtigten Unternehmen erwartet. Bei der Erstantragstellung muss für Unternehmen im Vorfeld ein Aktenzeichen und für jede Anlage ein Anlagenaktenzeichen bei der DEHSt beantragt werden. Wird für das Unternehmen bereits ein Aktenzeichen verwendet und für eine neue Anlage ein Antrag gestellt, muss das entsprechende Anlagenaktenzeichen beantragt werden.

Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Strompreiskompensation? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll. Schauen Sie sich auch die Aufzeichnung des Webinars der GUTcert zur DIN EN 17463 „VALERI“ an, wo u.a. ihre Anwendung in den diversen Beihilfeverfahren (BECV, Transformationskonzepte, Strompreiskompensation etc.) erläutert wird.

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