Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen: Neue Berechnungsgrundlage

Die neue Berechnungsgrundlage zu Kunststoffen zeigt eine detaillierte Aufschlüsselung zu Industrieabfällen und zum Einsatz von Rezyklaten.

Zentrale Bedeutung des Recyclings und des Rezyklateinsatzes

Kunststoffrecycling und insbesondere der Einsatz von Kunststoffrezyklaten haben sich als wesentlicher Bestandteil der Kunststoffbranche und der Rohstoffversorgung in Deutschland etabliert. Insbesondere durch den Einsatz von Kunststoffrezyklat in Produkten reduziert sich der Bedarf an primären Rohstoffen. Kreislaufwirtschaft trägt so zur Schonung von Ressourcen bei und stellt zudem die Rohstoffversorgung sicher. Basierend auf der ermittelten Menge für Rezyklat und der Wiederverwendung von Nebenprodukten von 2.287 kt ergab sich im Jahr 2021 ein Anteil von 16,3% an der gesamten Verarbeitungsmenge (siehe Darstellung).

Quelle: BKV-Studie Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021
Quelle: BKV-Studie Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021

Starke Veränderung der Quoten durch neue Berechnungsmethode

In einigen Kunststoffsegmenten ist der Einsatz von Rezyklaten schon länger fest etabliert. Demnach werden Rezyklate überwiegend in den Bereichen Bau, Verpackung und Landwirtschaft eingesetzt. Gemäß dem EU-Durchführungsbeschluss für Verpackungsabfälle im Rahmen der EU-Verpackungsrichtlinie ergeben sich auf Basis dieser Berechnungsmethode neue Zahlen:

Durch die neue Berechnungsmethode sinkt die Recyclingrate zwar zunächst von 45% auf 33% und die Energetische Verwertungsrate steigt von 54% auf 66%. Allerdings ist die Recyclingrate seit 2019 gestiegen und die energetische Verwertung gesunken.

Fazit: Kreislaufwirtschaft weiter ausbauen

Ziel ist es, den Materialkreislauf durch den Einsatz von Recycling und Rezyklaten zukünftig zu schließen. Kunststoffrecycling und Rezyklateinsatz bleiben dabei ein wesentlicher Baustein. Damit zukünftig mehr Rezyklate in neuen Produkten eingesetzt werden können, muss der Einsatz von Rezyklaten als Rohstoffe in der Kunststoffwertschöpfungskette erhöht werden. So kann Kunststoff als Rohstoff länger nutzbar gemacht werden.

Die GUTcert bietet hierzu die passenden Leistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft:

„Zero Waste“-Zertifizierung

Die Vision schließt das Wiederverwenden und Recycling von Gütern, Verpackungen und sonstigen Materialien ein. Zero Waste verfolgt das Ziel, weder durch Verbrennung noch durch Absonderungen zu Land, zu Wasser oder in die Luft umwelt- oder gesundheitsschädliche Schadstoffe abzugeben.

Jedes Unternehmen, das Abfall erzeugt, kann sich nach der DIN SPEC 91436 (Zero Waste) zertifizieren lassen. Besonders wirkungsvoll ist hier eine Kombizertifizierung mit kompatiblen Normen, wie der ISO 14001 (Umweltmanagement) oder der ISO 50001 (Energiemanagement). Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne ein Angebot. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

EfbV - Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

Auch für die Tätigkeit ‚Verwerten‘ besteht die Möglichkeit, als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert zu werden. Einen weiteren Überblick über die wichtigsten Regelungen und weitere Informationen rund um das Thema Entsorgungsfachbetriebe finden Sie in unserem kostenlosen E-Learning Angebot. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem White Paper zur Efb-Novelle.

Auch gesonderte Anforderungen im Rahmen der Altfahrzeugverordnung, der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und des ElektroG für die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten können Sie gerne von uns prüfen und zertifizieren lassen.

Unsere erfahrenen, deutschlandweit ansässigen Sachverständigen betreuen Entsorgungsunternehmen im gesamten Bundesgebiet und werden von unseren Kunden als kompetente Ansprechpartner geschätzt.

Großer Vorteil: Kurze Wege helfen, schnelle Entscheidungen zu treffen und direkt auf individuelle Situationen reagieren.

Sprechen Sie uns an: Markus Altenburg, Dominique Vinzent, Robert Hellfeuer.

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