Übergangslösung zur Listung förderfähiger EnMS-Software

Aufnahme in die BAFA-Softwareliste EnMS: Bitte wenden Sie sich direkt an das BAFA und erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Überbrückungslösungen.

Aktuelle Voraussetzungen für die Energiemanagement-Software-Förderung

Die Hersteller von Softwareprodukten müssen eine Konformitätsprüfung zur Förderung ihrer Software zwingend bestehen. Die Aufnahme einer Software in die BAFA-Softwareliste EnMS setzt voraus, dass ein Nachweis über ein Zertifikat einer für das entsprechende Produkt nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle vorliegt. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Software die Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 unterstützen kann.

Die o. g. Akkreditierung wird zurzeit noch von der BAFA ausgearbeitet. Daher können keine Zertifikate im Sinne der o. g. Anforderung ausgestellt werden.

Um bisher nicht gelisteten Softwareherstellern dennoch eine Fördermöglichkeit für ihre Kunden zu ermöglichen, müssen diese sich aktiv an das BAFA wenden und nach den aktuell gültigen Übergangslösungen erkundigen, wie z.B. eine Prüfung anhand der veralteten Methoden zur Erfüllung der BAFA-Mindestanforderungen (Checkliste + Dokumentation).

Ansprechpersonen

Bitte richten Sie Ihren Wunsch um Eintragung in die Produktliste als E-Mail mit dem Betreff „Aufnahme in die Softwareliste EMS“ an die in der Anlage zum Merkblatt – Modul 3 (MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software) genannte E-Mail-Adresse von der BAFA.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Daria Olenew.

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