DEHSt Leitfaden zur Antragstellung für die Strompreiskompensation

Wesentliche Änderungen des neu veröffentlichten Leitfadens ab dem Abrechnungsjahr 2023 betreffen vor allem ökologische Gegenleistungen.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat im Februar 2023 den Leitfaden zur Erstellung von Anträ-gen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) veröffentlicht. Er fasst die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen zusammen und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung der Antragsstellung.

Im Bereich der ökologischen Gegenleistungen für die Strompreiskompensation (SPK) hat sich für das Abrechnungsjahr 2023 einiges geändert, wie bereits der zugrunde liegenden SPK-Förderrichtlinie vom 24.08.2022 zu entnehmen war.

Energie- oder Umweltmanagementsystem verpflichtend

Beihilfeberechtigte Unternehmen müssen für den Erhalt der Beihilfe ökologische Gegenleistungen erbrin-gen. Zu diesen gehört als Grundlage der Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystems nach EMAS (spätestens ab dem 01.01.2023).

Neben der Implementierung eines Energiemanagementsystems muss eine weitere ökologische Gegenleis-tung erbracht werden, wählbar aus drei Alternativen, abhängig vom Antragsjahr:

1. Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen

Für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2024 ist es notwendig, sich dazu zu verpflichten, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen, die im Energie-/Umweltmanagementsystem identifiziert wurden – sofern diese wirtschaftlich sind, sich also innerhalb von 3 Jahren amortisieren. Ab dem Jahr 2025 ist nur noch beihilfebe-rechtigt, wer diese Maßnahmen auch umgesetzt hat.

Als Grundlage für die Berechnung wird die Kapitalwertmethode VALERI (DIN EN 17463) herangezogen. Über die Anwendung der Methode berichteten wir bereits in den Webinaren „Energiebezogene Investitionen systematisch bewerten dank VALERI (DIN EN 17463)“ vom 06.05.2022 und „Energiebezogene Investitionen nach DIN EN 17463 (VALERI): Anwendung und Ausgestaltung“ vom 09.09.22.

2. Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses

Alternative ökologische Gegenleistung können auch Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen sein. Voraussetzung ist hier, dass die Treibhausgasemissionen der vom antragstellenden Unternehmen hergestellten Produkte durch diese Maßnahmen auf einen Wert verringert werden, der unter dem jeweiligen Produkt-Benchmark-Wert gemäß EU-Verordnung liegt.

3. Ab 2023 auch Bezug von ungefördertem Grünstrom zulässig – Leitfaden gibt Hinweise auf Nachweisführung

Als Klimaschutzmaßnahme gemäß SPK-Förderrichtlinie gilt auch, wenn das Unternehmen 30% des gesam-ten Stromverbrauchs durch ungeförderten Strom aus erneuerbaren Energien bezieht. Hiervon müssen wie-derum mindestens 80% aus Anlagen mit Standort in „Mittelwesteuropa“, also Deutschland, Österreich und Luxemburg stammen. Für Grünstrom aus Deutschland müssen Herkunftsnachweise mit Kopplungsmerkmal (optionale Kopplung) entwertet werden, wie wir bereits im Januar berichteten.

Bislang nur inoffiziell bekannt war die Tatsache, dass sich künftig im Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (HkNR) ein Report generieren lassen wird, der die erforderlichen Merkma-le für die SPK ausweist und der Antragstellung im Jahr 2024 als Nachweis beizufügen ist.

Für Herkunftsnachweise für Strom aus Anlagen in Deutschland ist zusätzlich das Kopplungsmerkmal nach § 30a notwendig, das vor Entwertung umweltgutachterlich bestätigt werden muss.

Die GUTcert als zuverlässiger Partner

Die GUTcert unterstützt Sie als prüfungsbefugte Stelle gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 BECV gern bei sämtli-chen Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit dem Nachweis der ökologischen Gegenleistungen.

Als Umweltgutachterorganisation mit 10 Jahren Erfahrung im Herkunftsnachweisregister unterstützen wir Sie auch gern mit der Prüfung der Voraussetzungen zur gekoppelten Lieferung bei der Entwertung von Herkunftsnachweisen.

Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema ökologische Gegenleistungen zur Strompreiskompensation? Wenden Sie sich gerne an Bruno Moch (Energiemanagement) oder Andre Klunker (Herkunftsnachweise Grünstrom).

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