EEW-Novelle 2023 – Was hat sich geändert?

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EEW wurde zum 1. Mai 2023 novelliert. Davon profitieren vor allem kleine Unternehmen.

Mit dem neuen Modul 6 können Kleinst- und Kleinunternehmen bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Für Unternehmen, die Teil der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznezwerke sind, erhöht sich zudem im Modul 5 „Transformationskonzepte“ die Förderquote um 10 Prozent und die maximale Förderhöhe um 30.000 Euro.

Zu den wesentlichen Neuerungen der Förderrichtlinie zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • Neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke

Auch der Zeitpunkt, zu dem mit der Umsetzung einer Maßnahme begonnen werden darf, wird neu geregelt:

  • Module 1-4 und 6: Unternehmen, die bis zum 31.12.2023 einen Förderantrag gestellt haben, dürfen bereits auf eigenes Risiko nach Antragsstellung mit der Umsetzung starten.
  • Modul 5: Hier darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Die Änderungen sowie Merkblätter zu den einzelnen Modulen finden Sie beim BAFA.

Sie sind am Thema Förderung interessiert? Schauen Sie einfach in den aktuellen Förderkompass des BAFA.

Bei Fragen oder Hinweisen zum Thema Energieeffizienz wenden Sie sich gerne an Bruno Moch (Energiemanagementsysteme).

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