Spitzenausgleich gestrichen: Was bedeutet das für das Energieeffizienzgesetz?

Die Koalition hat überraschend den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für die energieintensive Industrie gestrichen: Zukünftig fallen Gegenleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz weg.

Welche Auswirkungen dies auf die Energieeffizienzziele hat und inwiefern Unternehmen über das neue Energieeffizienzgesetz in die Verpflichtung genommen werden, ist noch unklar. Denn mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wurde auch der Entwurf der Bundesregierung für das Energieeffizienzgesetz teilweise abgeschwächt.

Mit dem Ende des Spitzenausgleichs sind auch die Anforderungen an Unternehmen, die den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen wollen, obsolet. Bisher hatten die Antragsteller eine Gegenleistung zur Steigerung der Energieeffizienz zu erbringen, d.h. die antragsstellenden Unternehmen mussten je nach Unternehmensgröße entweder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (gilt für Nicht-KMU) oder ein Alternatives System (gilt für KMU) nachweisen. Es ist zu befürchten, dass gerade KMU ihr durch die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vorgegebenes nicht-zertifizierbares System zukünftig aufgeben.

Mit dem Energieeffizienzgesetz könnte jedoch in Zukunft  ein Instrument vorliegen, um mit Hilfe von Effizienzzielen und auch konkreten Gegenleistungen Organisationen nachhaltig zu fordern und in Richtung Klimaneutralität zu lenken. Allerdings ist mit den aktuellen Entwicklungen zur Ausgestaltung der Effizienzziele auch hier eine Abschwächung zu erwarten.

Der Änderungsantrag zum Energieeffizienzgesetz fällt bei den Zielanforderungen hinter den Regierungsentwurf zurück: So sollen insbesondere die Primärenergieverbrauchsziele für die Zeit nach 2030 komplett gestrichen werden. Die Langfristziele aus dem Regierungsentwurf sind aber elementar, um das neue Klimaneutralitätsziel Deutschlands für 2045 zu erreichen.

Die Ziele zur Einsparung von Endenergie sind weiterhin nur bis 2030 verbindlich und stehen zudem unter Vorbehalt. Auch die jährliche Einsparverpflichtung der Bundesländer soll von 5 auf 3 Mrd. Kilowattstunden herabgesetzt werden. Laut der DENEFF ist es fraglich, ob dies EU-rechtskonform ist, denn der Einsparwert im Regierungsentwurf leitete sich direkt aus dem europäisch geforderten Einsparziel von 1,5% ab.

Hingegen ist zu begrüßen, dass die Schwelle für Energie- und Umweltmanagementsysteme von 15 auf 7,5 GWh im Energieeffizienzgesetz gesenkt werden soll. Hier bleibt dann für den Sektor Industrie eine nachhaltige Basis zur systematischen u. fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.

Bei der fortschreitenden Dynamik von neuen Vorgaben ist es für alle Akteure elementar, sich auszutauschen. Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen auf unserem Exzellenznetzwerk Energie- und Klimamanagement 2023.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energiemanagement? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.

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