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Spitzenausgleich gestrichen: Was bedeutet das für das Energieeffizienzgesetz?

Die Koalition hat überraschend den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für die energieintensive Industrie gestrichen: Zukünftig fallen Gegenleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz weg.

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Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung

das Online-Portal für die diesjährigen Antragsverfahren (Frist: 30. Juni 2023) der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) wurde durch das BAFA freigeschaltet.

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Adressatenkreis §4 EnSiMiMaV: betrifft laut BAFA auch Übergangsregelung EDL-G

Nach §4 EnSiMiMaV gilt die Umsetzungsverpflichtung für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen für alle vom EDL-G betroffenen Unternehmen – mit oder ohne Audit in der Umsetzungsfrist.

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Geplante Verlängerung der EnSiKuMaV

Das Kabinett hat eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Verlängerung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) beschlossen

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Zukunft der Alternativen Systeme für 2023 gesichert

Der sog. „Spitzenausgleich“ nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die endgültige Entscheidung fiel am 16. Dezember 2022 im Bundesrat.

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