Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stehen jetzt zur Verfügung.
Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben nicht abschlussorientierte FbW-Maßnahmen grundsätzlich keine Chance auf eine Kostenzustimmung, wenn mit weniger als 15 Teilnehmern kalkuliert wurde.