Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung für Speicher
Was sind Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung?
Die Ende 2020 in Kraft getretene Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) bildet zusammen mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) die Grundlage für die Innovationsauschreibungen. Die InnAusV enthält dabei sämtliche Vorgaben, die Anlagen für eine Inanspruchnahme der 20jährigen Förderung erfüllen müssen.
Für wen sind Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung relevant?
Umweltgutachten sind relevant für Betreiber von Anlagenkombinationen aus Solaranlage und Speicher, die die Förderung gemäß InnAusV in Anspruch nehmen möchten.
Für welche Branchen sind Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung relevant?
Eine Rolle spielen Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung besonders für Betreiber von innovativen Anlagenkombinationen bei denen ein Speicher involviert ist, z.B. PV-Anlage + Speicher. (Energiewirtschaft)
Welche Vorteile bieten Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung?
Ein Umweltgutachten dient dem Energieversorger als übersichtlicher Nachweis der Konformität mit den Vorgaben der InnAusV hinsichtlich § 13 Absatz 2 und befähigt die Anlage zur Inanspruchnahme der Förderung gemäß InnAusV.
Die GUTcert verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Nachweisprüfung und Zertifizierung von Anspruchsvoraussetzungen für erneuerbare Energien, speziell im Biogasbereich gemäß EEG. Dank unseres versierten Umweltgutachter-Teams sind wir deutschlandweit präsent.
Unter welchen Voraussetzungen erhält man ein Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung?
Bei einer Anlagenkombination mit einem Speicher muss dessen installierte Leistung mindestens 25 Prozent der installierten Gesamtleistung der Anlagenkombination entsprechen und die Energiespeicherkapazität mindestens eine Einspeicherung von zwei Stunden der Arbeit der Nennleistung der Energiespeichertechnologie ermöglichen. Auf Grundlage einer Lastfahrt beziehungsweise der Auswertung kontinuierlich aufgezeichneter Speicherdaten wird die geforderte Einspeicherkapazität jährlich mit einem Umweltgutachten bestätigt und dient dem Netzbetreiber als Nachweis.
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