Erneuerbare Energien

Umweltgutachten nach InnAusV

Sichern Sie sich Ihre Vergütung – mit einem Umwelt­gutachten für Ihre innovative Anlagen­kombination aus PV-Anlage und Speicher.
Ihre Ansprechperson

Ihr Schlüssel zur Förderung – Umweltgutachten in der Innovationsausschreibung

Wer als Betreiber einer innovativen Anlagenkombination aus Photovoltaik und Speicher die Marktprämie gemäß Innovations­ausschreibungs­verordnung (InnAusV) in Anspruch nehmen möchte, benötigt ein qualifiziertes Umweltgutachten. Das jährlich zu erstellende Gutachten dient als zentraler Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber, dass die Anforderungen gemäß § 13 Absatz 2 erfüllt sind.

Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie deutschlandweit mit einem anerkannten Umweltgutachten – fachkundig und effizient. Seit Beginn der Innovationsausschreibungen zertifizieren wir innovative Anlagenkombinationen und haben eine umfassende Expertise aufgebaut.

Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Nachweisführung gemäß InnAusV.

Vorteile der Zertifizierung

Rentabilität

Sie erhalten die Möglichkeit der Vermarktung von Biomethan an deutsche Strom- und Wärmeerzeuger – verlässlich und förderrelevant.

Compliance

Ein Umweltgutachten bestätigt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und schafft Transparenz und Vertrauen.

Planungssicherheit

Die detaillierte, nachvollziehbare Darstellung der Faktenlage ist eine solide Basis für fundierte, tragfähige Entscheidungen hinsichtlich Planung und Vermarktung.

Fakten und Hinweise

Bei einer Anlagenkombination mit einem Speicher muss dessen installierte Leistung mindestens 25 Prozent der installierten Gesamtleistung der Anlagenkombination entsprechen und die Energiespeicherkapazität mindestens eine Einspeicherung von zwei Stunden der Arbeit der Nennleistung der Energiespeichertechnologie ermöglichen.

Ein Umweltgutachten dient dem Energieversorger als übersichtlicher Nachweis der Konformität mit den Vorgaben der InnAusV hinsichtlich § 13 Absatz 2 und befähigt die Anlage zur Inanspruchnahme der Förderung gemäß InnAusV.

Eine Rolle spielen Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung für Betreiber von innovativen Anlagenkombinationen aus PV-Anlage und Speicher.

Auf Grundlage einer Lastfahrt, während der der Speicher zwei Stunden konstant beladen wird, beziehungsweise der Auswertung kontinuierlich aufgezeichneter Speicherdaten, wird die geforderte Einspeicherkapazität jährlich mit einem Umweltgutachten bestätigt.

Relevant sind hierbei der State Of Charge, eingespeicherte Energiemenge (kWh) und die Speicherleistung.

  • EEG-Exzellenznetzwerk 2025 – Erneuerbare Energie aus Biogas/Biomasse mehr Infos
  • Webinar: Biogaszertifizierung gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie mehr Infos
Wichtige Informationen
Links und Downloads HKNR
Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!
Newsletter
Ihre Ansprechperson