Zertifizierung grüner und erneuerbarer Wasserstoff

Für den Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung spielt Wasserstoff in Deutschland und Europa eine entscheidende Rolle. In Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie fördert die Bundesregierung den Ausbau der Infrastruktur und setzt sich für eine einheitliche Nachweisführung zur Herkunft von aus erneuerbarem Strom mittels Elektrolyse erzeugtem Wasserstoff, sog. „Grünem Wasserstoff“ ein.

Gesetzliche Anforderungen und Delegated Act zu grünem Wasserstoff

Konkrete gesetzliche Anforderungen an grünen Wasserstoff gibt es noch nicht. Das EEG 2023 enthält in § 93 bislang nur die „Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff“. Daneben ist am 10. Juli 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 (Delegated Act) in Kraft getreten, die Kriterien an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (RFNBO) definiert. Eine sehr zeitnahe Novellierung der 37. BImSchV zur Umsetzung des Delegated Act wurde bereits im Frühjahr vom BMUV angekündigt.

Die im Delegated Act angeführten Kriterien gelten zunächst nur für die Nutzung im Verkehrssektor. Das Erfüllen dieser Kriterien ist jedoch bereits jetzt in zahlreichen Förderprogrammen Pflicht, auch unabhängig vom Anwendungssektor.

Warum eine externe Prüfung der Kriterien für grünen Wasserstoff?

Projekte und Produkte, die nicht den Kriterien des Delegated Act genügen, werden eine geringere Akzeptanz erfahren. Wer etwa eine Elektrolyseanlage zukunftssicher planen möchte, sollte bereits jetzt sicherstellen, dass die Kriterien des Delegated Act erfüllt werden.

Gesicherte Anforderungen an die Nachweisführung erwarten wir für die Zukunft analog zur BioKraft-NachV. Freiwillige Systeme wie ISCC-EU oder REDcert-EU werden hier zukünftig – nach Anpassung der Kriterien – eine wichtige Rolle einnehmen.

Die GUTcert prüft und validiert als Umweltgutachterorganisation und akkreditierte Verifizierungs- und Zertifizierungsstelle aber bereits jetzt Projekte, Anlagen und Produkte im Zusammenhang mit grünem Wasserstoff und den Kriterien des Delegated Act.

Vermarktung von grünem Wasserstoff über das dena-Biogasregister

Auch über das dena Biogasregister kann Wasserstoff bilanziert und vermarktet werden. Hier erwarten wir ebenso eine zeitnahe Anpassung der Kriterien. Als langjährige Experten unterstützen wir Sie aber gerne schon jetzt mit Begutachtungen im dena-Biogasregister.

Sprechen Sie uns gern an, damit wir Ihre Fragen zum Thema Wasserstoffzertifizierung klären und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten können.