RFNBO-Zertifizierung – grüner und erneuerbarer Wasserstoff

Für den Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung spielt Wasserstoff in Deutschland und Europa eine entscheidende Rolle. Im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie fördert die Bundesregierung den Ausbau der Infrastruktur und setzt sich für eine einheitliche Nachweisführung zur Herkunft von aus erneuerbarem Strom mittels Elektrolyse erzeugtem Wasserstoff ein.

Gesetzliche Anforderungen in der 37. BImSchV

Die EU hat in der RED II die Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) festgehalten. Die ergänzende Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 (Delegated Act) konkretisiert Kriterien an RFNBO.

In Deutschland sind diese Vorgaben im Rahmen der 37. BImSchV in nationales Recht übergegangen. Die Einhaltung der Kriterien wird durch die Zertifizierung nach einem anerkannten freiweilligen Zertifizierungssystem belegt. Nur eine zertifizierte Schnittstelle ist berechtigt, RFNBO herzustellen und als solches auszuweisen.

Warum eine externe Prüfung für RFNBO?

Nur RFNBO von zertifizierten Produzenten können für die Ausstellung von Quoten für die Treibhausgasminderung im Verkehrssektor berücksichtigt werden. Aber auch die in der RED III vorgegebenen Nutzungsquoten für andere Sektoren können nur durch RFNBO erfüllt werden.

Wer sich nach einem anerkannten freiwilligen Zertifizierungssystem wie REDcert-EU, ISCC-EU oder CertifHy zertifizieren lässt, kann durch Quotenerlöse höhere Einnahmen erwarten.

RFNBO-Zertifizierung mit der GUTcert

Die GUTcert ist vom Umweltbundesamt vorläufig als Zertifizierungsstelle anerkannt.

Derzeit sind wir von den Zertifizierungssystemen REDcert-EU und ISCC zugelassen und können Zertifizierungen nach diesen Systemen anbieten. Eine Ausweitung auf CertifHy streben wir derzeit an.

Sprechen Sie uns gern an, damit wir Ihre Fragen zum Thema Wasserstoffzertifizierung klären und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten können.