Zertifizierung von grünem und erneuerbarem Wasserstoff
Für den Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung spielt Wasserstoff in Deutschland und Europa eine entscheidende Rolle. In Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie fördert die Bundesregierung den Ausbau der Infrastruktur und setzt sich für eine einheitliche Nachweisführung zur Herkunft von aus erneuerbarem Strom mittels Elektrolyse erzeugtem Wasserstoff, sog. „Grünem Wasserstoff“ ein.
Gesetzliche Anforderungen und Delegated Act zu grünem Wasserstoff
Das EEG 2023 enthält in § 93 bislang nur die „Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff“. Daneben ist am 10. Juli 2023 Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 (Delegated Act) in Kraft getreten, die Kriterien an erneuerbare Krafstoffe nicht biogenen Urpsrungs (RFNBO) definiert. Die nationale Umsetzung des Delegated Act erfolgte durch die Novellierung der 37. BImSchV am 22.12.2025.
Auf unserer Seite zur RFNBO-Zertifizierung finden Sie weiterführende Informationen.
Vermarktung von grünem Wasserstoff über das dena-Biogasregister
Auch über das dena Biogasregister kann Wasserstoff bilanziert und vermarktet werden. Dazu werden die im Kriterienkatalog abgebildeten Kriterien bestätigt. Als langjährige Experten unterstützen wir Sie aber gerne schon jetzt mit Begutachtungen im dena-Biogasregister.
Sprechen Sie uns gern an, damit wir Ihre Fragen zum Thema Wasserstoffzertifizierung klären und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten können.
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