EMAS-Validierung: Umweltmanagement mit Gütesiegel der EU

Was ist EMAS?

EMAS ("Eco-Management and Audit Scheme") gilt weltweit als eines der anspruchsvollsten Systeme für nachhaltiges Umweltmanagement. Es bietet Unternehmen eine Struktur, um intelligent Ressourcen zu planen, Energieverbrauch und Emissionen zum Wohle der Umwelt zu managen und dabei transparent und rechtssicher zu agieren. Beschrieben wird es in der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und durch die Verordnung (EU) 2017/1505 (Anhänge I, II, III) geändert.

Unternehmen, die sich der freiwilligen Validierung nach EMAS stellen, betreiben aktiven Umweltschutz und machen ihre Aktivitäten für die Öffentlichkeit sichtbar. In einer Zeit, in der das Thema Nachhaltigkeit mehr und mehr in den Vordergrund rückt, wird dies zu einem echten Wettbewerbsvorteil.

EMAS entwickelt sich stetig weiter, um den immer neuen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Mit der Anpassung der EMAS-Verordnung in den letzten Jahren wurde ein genereller Paradigmenwechsel für Umweltmanagementsysteme (UMS) angestoßen. Das UMS soll demnach nicht mehr nur zur reinen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben genutzt werden: Durch das gezielte Analysieren des Unternehmenskontextes und der Stakeholder werden jetzt beeinflussbare Umweltaspekte stärker fokussiert. So leistet jeder Anwender seinen spezifischen Beitrag zu gesamtgesellschaftlichen Umweltfragen – das UMS wird zum wichtigen Bestandteil beim Erfüllen der unternehmerischen CSR-Verpflichtungen.

Die Einführung von EMAS für öffentliche Rechenzentren wurde sogar in den Koalitionsvertrag 2021 – 2025 aufgenommen, auch Bundesbehörden sollen EMAS in einem großen Validierungskonvoi implementieren. Dies zeigt, wie brisant das Thema ist und welchen Stellenwert EMAS zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung einnimmt.

Die GUTcert unterstützt Sie gerne auf dem Weg zur erfolgreichen Validierung Ihrer Umwelterklärung – und baut dabei als eine der ersten Umweltgutachterorganisationen Europas auf langjährige Erfahrungen unserer Umweltgutachter. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Für wen ist EMAS relevant?

branche

Grundsätzlich ist EMAS offen für alle Arten und Größen von Betrieben in allen Branchen. Besondern große Konzerne profitieren davon, dass EMAS weltweit anwendbar ist und alle Anforderungen der DIN EN ISO 14001 abdeckt.

Egal ob Sie im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe mit Kunstoffen, Metallen, Lebensmitteln und Pharmazeutika, in der Energie- oder Abfallwirtschaft, in der Dienstleistung oder Logistik tätig sind, die Umwelt geht uns alle an!

Mit einem Umweltmanagementsystem nach EMAS und der veröffentlichten Umwelterklärung geben Sie ein deutliches Zeichen für Ihr Engagement. Dies gilt für das kleinste Unternehmen, genauso wie eine Behörde oder ein Großkonzern.

Ist ein Managementsystem nach EMAS einmal strukturiert aufgebaut, kann es jederzeit durch Integration weiterer Themen, wie beispielsweise sozialer oder Klimaaspekte zu einem Nachhaltigkeitsmanagement ausgebaut werden.

Auf unseren Branchenseiten finden Sie viele Informationen und zertifizierungen, die über EMAS hinaus für Sie wichtig sein können.

Welche Vorteile bietet eine Validierung nach EMAS?

  • Sie verbessern Ihre Umweltleistung
  • Sie senkung Ihren Ressourcenverbrauch und damit Kosten
  • Sie können vom Spitzenausgleich und der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren
  • Sie erhalten Rechtssicherheit durch validierte Compliance
  • Sie fördern das Umweltbewusstsein der Mitarbeitenden und stärken das „Wir-Gefühl“ im Unternehmen durch gemeinsames Handeln

Welche Förderungen kann ich beim Implementieren von EMAS in Anspruch nehmen?

Möchten auch Sie EMAS in ihrem Unternehmen einführen, können Sie von verschiedenen Förderungen profitieren. Einen guten Überblick liefert hierfür die EMAS-Förderdatenbank.

Die EMAS-Verordnung fordert neben dem Unterhalt eines mit der ISO 14001 konformen Managementsystems einen Dialog mit der Öffentlichkeit durch das Veröffentlichen einer Umwelterklärung nach den dort festgelegten Standards. In diese Erklärung ist insbesondere die Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltsituation aufzunehmen und durch das Veröffentlichen geeigneter Ziele nachzuweisen. Ferner müssen bestimmte Kernindikatoren berichtet werden, die entsprechend der Systematik der ISO 14001 als relevant zu bewerten sind. Natürlich gilt die Pflicht zum Einhalten von Umweltvorschriften auch für Unternehmen mit ISO 14001 Zertifikat oder jene ohne Umweltmanagementsystem, bei EMAS hat die Legal Compliance jedoch einen besonderen Stellenwert: Der Umweltgutachter garantiert mit seiner Unterschrift deren explizite Prüfung.

Das Begutachtungs- und Registrierungsverfahren der DAU (Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter, beaufsichtigt vom Umweltministerium) für Umweltgutachter unterscheidet sich etwas von dem der DAkkS-(Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, beaufsichtigt vom Bundeswirtschaftsministerium) für Zertifizierungsgesellschaften. Dadurch ergeben sich im Verfahrensablauf einige Unterschiede. Gern erläutern wir Ihnen diese im persönlichen Gespräch.

Als Grundlage für den Aufbau Ihres Umweltmanagementsystems empfehlen wir Ihnen unseren kostenfreien Leitfaden. Dieser enthält neben den Anforderungen an die ISO 14001 auch weiterführende Informationen zu EMAS.

Des Weiteren haben wir in einer detaillierten Checkliste für die ISO 14001 und EMAS die Anforderungen an die Prüfung aufgeführt. Sie erhalten die Checkliste bei einem Zertifizierungsauftrag über Ihren exklusiven Zugang zu unserem Downloadbereich. So können Sie sich optimal auf das Audit vorbereiten.

Die Anpassungen der EMAS-Verordnung auf einen Blick:

Änderungen von EMAS

Nach dem Beschluss der EU-Kommission vom 19.12.2018 trat die Änderungsverordnung (EU) 2018/2026 am 09.01.2019 in Kraft. Diese Verordnung spezifiziert die Anforderungen an die Umweltberichterstattung (Umwelterklärung). Nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten ist der aktualisierte Anhang IV der EMAS-Verordnung ab 09.01.2020 für alle Umwelterklärungen verpflichtend.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Mindestanforderungen (Anhang IV, Abschnitt B) sowie die Darstellung der Kernindikatoren (Anhang IV, Abschnitt C).  Zusätzlich soll mit dem neuen Anhang die Integration der Umwelterklärung in andere Berichte (z.B. Nachhaltigkeitsbericht) vereinfacht werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

A. Mindestanforderungen:

  • Beschreibung des Vorgehens bei der Festlegung der Bedeutung der Umweltaspekte (z.B. Bewertungskriterien)
  • Beschreibung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung, zum Status der erreichten Ziele und Vorgaben und zur Gewährleistung des Einhaltens rechtlicher Verpflichtungen im Umweltbereich
  • Ausdrückliche Erklärung hinsichtlich des Einhaltens relevanter Rechtsvorschriften

B. Kernindikatoren

  • Berechnung der Indikatoren ist durch eine frei wählbare, sinnvolle Bezugsgröße flexibler

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  • Kernindikatoren Energie, Material und biologische Vielfalt wurden leicht modifiziert
  • Liegen keine quantitativen Daten für einen Indikator vor, so kann dieser auch qualitativ beschrieben werden

Ja, mit einer Validierung nach EMAS können Unternehmen den Spitzenausgleich (§ 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG) beantragen.

Für diesen Antrag ab dem Antragsjahr 2015 muss das Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine Validierung nach EMAS nachweisen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG können neben ISO 50001 oder EMAS auch Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein weiteres alternatives System als Nachweis nutzen. Eine Zertifizierung nach ISO 14001 genügt nicht. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier SpaEfV

Organisationen, die daran interessiert sind, effizient Energie (und damit Kosten) einzusparen, ist aus unserer Praxis das Einführen eines EnMS nach ISO 50001 zu empfehlen.

Ja, eine Validierung nach EMAS wird als gültiger Nachweis für die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesehen.

Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017) trat am 01.01.2017 in Kraft. Unternehmen mit einem Stromverbrauch  ab 5 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr müssen ein Zertifikat nach ISO 50001  (Energiemanagementsystem) oder eine Validierung nach EMAS (Umweltmanagementsystem) vorzeigen. Ein Zertifikat nach ISO 14001 ist nicht ausreichend. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: BesAR

EMAS ist zwar eine Europäische Verordnung, ist jedoch weltweit anwendbar und genießt auch über die europäischen Grenzen hinweg großes Ansehen.

Mit der Umwelterklärung zeigen Sie der Öffentlichkeit Ihr Engagement. Hier werden Ihre Ziele, Maßnahmen und die Verbesserung der Umweltleistung dargestellt. Sie haben keine genaue Vorstellung, wie dies aussehen soll? Auf der EMAS-Website präsentieren viele Organisationen ihre Umwelterklärung.

Als registrierte EMAS-Organisation dürfen Sie das EMAS-Logo werbewirksam einsetzen. Zeigen Sie Ihr Engagement auf Briefköpfen, Mailvorlagen oder auf Ihrer Homepage. Nähere Informationen finden Sie auf der EMAS-Website zum Logo.

Wie funktioniert die Kombination von EMAS mit anderen Managementsystemen?

Die Kombination von EMAS mit anderen Managementsystemen ist nicht nur möglich, sondern auch nützlich. Da die ISO 14001 als Managementkern von EMAS nach der High Level Structure (HLS) aufgebaut ist, können auch andere Managementsysteme mit HLS gut kombiniert werden.

Die GUTcert als Umweltgutachterorganisation kann sowohl Ihre ISO Managementsysteme zertifizieren als auch Ihre Validierung nach EMAS durchführen. Die Führung eines integrierten Managementsystems gestaltet sich dabei sehr viel einfacher als das Führen mehrerer Einzelsysteme. Werden mehrere Systeme geprüft, minimiert das den zusätzlichen Aufwand und verringert erheblich die Auditbelastung für Management und Mitarbeitende. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot.

Die Kosten für eine EMAS Validierung hängen von dem zu validierenden Geltungsbereich ab. Dazu gehört die Größe und Tätigkeit Ihres Unternehmens, d.h. die Anzahl der Standorte, deren Umweltauswirkungen und Mitarbeitende.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne persönlich oder fordern Sie einfach online ein unverbindliches Angebot bei uns an.

Bei EMAS-Verfahren ist ein Wechsel des Validieres unproblematisch. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot.

Als 1993 das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) aus der Taufe gehoben wurde, führte die GUTcert als eine der ersten Umweltgutachterorganisationen für EMAS in Europa Validierungen durch. Allein 18 der ersten 70 Umwelterklärungen europaweit wurden 1995 durch die GUTcert validiert.

Mittlerweile ist die GUTcert als eine der größten Umweltgutachterorganisationen und mit 23 zugelassenen Umweltgutachtern und -gutachterinnen in über 2000 Organisationen aller Branchen tätig.

  • Die GUTcert ist der Umweltspezialist – mit der längsten Umwelterfahrung innerhalb Deutschlands und akkreditiert in vielen anderen Bereichen
  • Wir sind anerkannt durch die DAkkS und von der DAU zugelassen
  • Wir verfügen über umfassendes Know-how in fast allen Branchen
  • Wir zertifizieren weltweit – durch unser Netzwerk in der AFNOR-Groupe
  • Die Umweltgutachter und Auditoren der GUTcert kommen alle aus der Praxis und sind immer auf dem aktuellen Stand
  • Wir bieten integrierte und kombinierte Zertifizierungsverfahren und Compliance-Prüfungen
Die lange gemeinsame Zeit seit 1997/98 ist Ausdruck genug für die geschätzte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wer sich freiwillig EMAS und den ISO-Normen stellt, braucht einen verlässlichen und  praxisorientierten Zertifizierer wie die GUTcert.

Bernhard Gillner (Aluminium Norf GmbH)

Die ISO-Zertifizierung 14001 durch die GUTcert hilft uns dabei, neue Wege zu gehen, um eine CO2 freundlichere Zukunft zu gestalten. Die Zusammenarbeit mit dem Prüfer der GUTcert ist sehr harmonisch und immer auf Augenhöhe.

Maximilian Becker (thomas betonbauteile)

Wenn wir Prof. Dr. Lieback bei uns haben ist das immer wie ein Fest - so erfrischend und konstruktiv: Obwohl es eine Prüfung ist, freuen wir uns darauf, weil die Auditoren Ideen mitbringen - sei es zu den Themen Qualitätsmanage­ment, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe oder Umweltschutz.

Thomas Herfort (IMD Labor Oderland GmbH)

Unser Auditleiter war gut informiert, die Durchführung kompetent und immer termintreu.

Achim Wetzel (IDR-Entsorgungsgesellschaft mbH)

Welche Seminare gibt es zum Umweltmanagement?

Grundlagen und weiterführende Informationen vermitteln wir Ihnen in den Seminaren und Veranstaltungen unserer Akademie.

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