Emissionshandel

Verifizierung im EU-ETS 2

Emissionsberichte – geprüft nach den Anforderung für die Compliance im EU-ETS 2
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Der Europäische Brennstoffemissionshandel EU-ETS 2

Der EU-ETS 2 soll ab 2027 als eigenständiges Emissionshandelssystem neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) im Rahmen des „Fit-for-55-Pakets“ eingeführt werden. Ziel des Systems ist die Regulierung von Brennstoff­emissionen, die in den Bereichen Gebäude, Straßen­verkehr, Energie­wirtschaft, dem verarbeitenden Gewerbe und dem Bausektor anfallen und nicht unter den Anwendungsbereich des EU-ETS 1 fallen.

Ähnlich zum EU-ETS 1 müssen emissionshandelspflichtige Unternehmen im EU-ETS 2 jährliche Emissionen des Vorjahres erfassen und berichten. Die Emissionsberichte müssen durch eine von der nationalen Akkreditierungsstelle zugelassenen Organisation geprüft und verifiziert werden (in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle – DAkkS). Entsprechend den verifizierten Emissionen müssen Zertifikate (oder Emissions­berechtigungen) abgegeben werden. Die sogenannten CO2-Zertifikate können ersteigert, gehandelt und über das Unionsregister verwaltet werden.

 

Wen betrifft der EU-ETS 2?

Emissionshandels­pflichtig sind die Inverkehrbringer der Brennstoffe und nicht die Nutzenden der fossilen Brennstoffe im Straßenverkehr, im Gebäudebereich und weiteren Sektoren, die nicht unter das EU-ETS 1 fallen. Das betrifft beispielsweise Großhändler, Importeure oder Einlagerer von Brennstoffen.

Vom EU-ETS 2 betroffen sind auch alle Brennstoffe, die zur Verwendung als Heizstoff oder Kraftstoff gemäß Artikel 2 Absatz 3 der EU-Energie­steuer­richtlinie bestimmt sind.

 

Welche Anforderungen gibt es im EU-ETS 2?

Im Zuge des „Fit-for-55-Pakets“ wurde die Emissionshandels­richtlinie (EHRL) mit Regelungen zum EU-ETS 2 ergänzt und bildet somit analog zum EU-ETS 1 die Grundlage der Emissions­berichterstattung. Die Neuerungen der EU-Richtlinie erfolgten über die Novellierung des Treibhaus­gas­emissions­handels­gesetz (TEHG). Die Emissions­überwachung und -berichterstattung unterliegen zusätzlich der EU-weiten Monitoring-Verordnung (EU) 2018/2066 sowie den Regulierungen durch die DEHSt. Regelungen zu den Bedingungen für die Akkreditierung und Überwachung der Prüfstellen sind in der Verifizierungs­verordnung (EU) 2018/2067 dargestellt.

Für die Berichtsjahre 2024 bis 2026 laufen die Systeme des nationalen Emissionshandels (nEHS) und EU-ETS 2 parallel. Im nEHS besteht sowohl die Berichts- als auch die Abgabepflicht, während im EU-ETS 2 bislang nur die Berichtspflicht besteht.

Während im nEHS sämtliche energiesteuerliche Mengen erfasst werden und bestimmte steuerliche Abzüge sowie Weiterleitung an EU-ETS 1 Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden können, wird der Rahmen des EU-ETS 2 enger gefasst. Sämtliche Mengen, die nicht an die betroffenen Sektoren geliefert werden, oder schon vom EU-ETS 1 erfasst sind werden abgezogen.

Für die Berechnung sind somit mehr Faktoren einzubeziehen, wie in der folgenden Grafik dargestellt.

grafische Darstellung der Faktoren zur Berechnung des EU-ETS 2 in grünen, miteinander verbundenen Kästchen: jährliche Emissionen in t CO₂ ergeben sich auf Menge in t mal den Emissionsfaktor in t CO₂/t

  • Verifizierung von Emissionsberichten
  • Unabhängige, fachgerechte, fristgerechte Verifizierung von Emissionen
  • Überprüfen der Übereinstimmung der Überwachungs- und Berichterstattungs­methodik (Überwachungsplan) mit der Monitoring-Verordnung
  • Konkrete Empfehlungen und Hinweise zu Emissions­daten­management­system, Qualitäts­sicherung und -kontrolle

Weitere Leistungen

BEHG | BECV

Brennstoff­emissions­handelsgesetz (BEHG) und BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
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Nat. Brennstoff­emissions­handel (BEHG)

Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
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Europäischer Emissions­handel

Verifizierung von Emissions­berichten, Verifizierung von Emissionen und zuteilungs­relevanten Daten, Überprüfen des Überwachungs­plans
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Carbon Footprint

Wir verifizieren Ihren Carbon Footprint – für Ihr Produkt oder Ihr Unternehmen.
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Nachhaltigkeitsprüfungen

Events, Palmöl, Aluminium oder Stahl – Nach­haltigkeits­prüfungen gibt es für viele Branchen
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