Förderung der Europäischen Union: der EU Innovation Fund
Im Zeitraum zwischen 2020 und 2030 stellt der EU Innovation Fund jährlich 10 Milliarden Euro für innovative Technologien zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie bereit.
Dazu werden jedes Jahr neue Projektrunden gestartet. Informationen zu den aktuellen Projektrunden finden Sie auf den Seiten des EU Innovation Fund.
Vorteile der Zertifizierung
Innovation
Innovationen helfen, Einsparpotenziale in der energieintensiven Industrie effektiv zu nutzen.
Förderungen
Mit den geprüften Einsparpotentialen für Ihre Innovationen können Sie sich Fördermittel sichern.
Wettbewerbsvorteil
Belastbare Daten durch verifizierte Einsparungen von Treibhausgasemissionen sind ein Plus in der Kommunikation kommen ihrer Bedeutung am Markt zugute.
Glaubwürdigkeit
Die unabhängige Überprüfung Ihrer Einsparung stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Klimamanagements.
Fakten und Hinweise
Ziel sind Technologien und Innovationen in den energieintensiven Industriesektoren, die auch im europäischen Emissionshandel integriert sind. Die Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel dienen in diesem Zuschussmodell als Grundlage.
Im Fokus stehen Technologien aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Utilisation (CCU) und cross-cutting Technologien.
Die Förderung zielt auf Technologien und Projekte ab, die sich in der Entwicklungs- und Forschungsphase bereits bewährt haben. Durch die Fördermittel sollen Bau und Inbetriebnahme von Pilotanlagen im industriellen Maßstab ermöglicht werden.
Die Projekte werden flexibel je nach Stufe des Umsetzungsgrades und der Effektivität der Anlage gefördert. Zur Bewertung der Effektivität der Anlage müssen die im Vergleich zum Referenzszenario vermiedenen Emissionen berechnet und verifiziert werden. Die Bezuschussung beträgt mindestens 60 % und steigt, je höher die vermiedenen Emissionen ausfallen.
Die externe Prüfung durch eine unabhängige zugelassene Stelle ist für die Verifizierung der Treibhausgasbilanzen und vermiedenen Emissionen verpflichtend. Oberstes Gebot ist dabei, dass vollständig, unabhängig und ohne Interessenkonflikte geprüft wird, dass also die Verifizierungsstelle beim Erstellen Ihrer Bilanzen und Berechnungen in keiner Form mitgewirkt hat.
Zum Überprüfen der Anträge für den EU Innovation Fund ist entsprechend der Vorgaben der EU-Kommission (InnovFund-LSC-2021 Application form) eine gültige Akkreditierung nach ISO 14065, ISO 14064-2 oder ISO 14064-3 notwendig. Die GUTcert verfügt über alle drei genannten Akkreditierungen, die in der Datenbank der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH abgerufen werden können.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert, in Deutschland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Klimamanagementbeauftragter (gn) im Unternehmen: Vom Corporate Carbon Footprint bis zur Klimaneutralität – Modul 1 mehr Infos
Klimamanagementbeauftragter (gn) im Unternehmen: Product Carbon Footprint (PCF) – Modul 2 mehr Infos
THG-Bilanzierung gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) mehr Infos
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