Prüfverfahren der GUTcert (Zertifizierung, Verifizierung, Validierung)

Alle von der GUTcert angebotenen Prüfungen finden nach objektiven, transparenten und bewährten Vorgaben statt. Je nach Typ der Prüfung (z.B. Management­system-Zertifizierung, EEG-Anlagen­begutachtungen oder THG-Verifizierung) kommen unterschiedliche Prozesse verbindlich zur Anwendung. Hier sind unsere Prüfverfahren übersichtlich zusammengefasst - so wissen Sie, welche Schritte Sie bis zur erfolgreichen Zertifizierung oder Zulassung durchlaufen müssen.

Unsere Prüfungsverfahren im Überblick

Das Zertifizierungsverfahren der GUTcert beruht auf einem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierten System. Alle weltweit gültigen Akkreditierungsregeln sind einbezogen – so ist gewährleistet, dass Ihre Zertifizierung international anerkannt wird.

 

Auditvorbereitung

  • Zusammenstellung des Auditteams
  • Abstimmung Auditprogramm (Ablauf, Termine, benötigte Unterlagen)

 

Auditdurchführung Stufe 1 (als Dokumentenprüfung oder vor Ort)

  • Prüfung der Managementsystem-Dokumentation
  • ggf. Erstellung des Auditplans für Stufe 1
  • ggf. vor-Ort-Auditierung
  • Zusammenfassung der Auditfeststellungen (Stufe 1-Bericht)
  • wertung der Zertifizierungsreife
  • Abstimmung zum Stufe 2-Audit

 

Auditdurchführung Stufe 2

  • Erstellung Auditplan Stufe 2
  • Vor-Ort Auditierung der Standorte gemäß Auditprogramm
    • Einführungsgespräch
    • Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitern
    • Betriebsrundgang
    • Beobachtung von Tätigkeiten und Zuständen
    • Dokumenteneinsicht
    • Abschlussgespräch
  • Zusammenfassung der Auditfeststellungen (Stufe 2-Bericht)
  • Ggf. Klärung der Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen / Beanstandungen

 

Zertifizierungsentscheidung

  • Signatur und Versand des finalen Prüfberichts
  • Ausstellung und Versand des/r Zertifikate(s)
  • Kundenfeedback einholen und auswerten

 

Abschluss

  • Signatur und Versand des finalen Prüfberichts
  • Ausstellung und Versand des/r Zertifikate(s)
  • Kundenfeedback einholen und auswerten

 

Eine detaillierte Erläuterung des Zertifizierungsverfahrens finden Sie im AA144_Zertifizierungsprozess.

Zertifizierung von Einzelveranstaltungen

Stufe 1: Planung – Audit in der Managementzentrale

Im Stufe-1-Audit wird geprüft, ob Sie die Prinzipien des nachhaltigen Eventmanagements bereits in der Planungsphase berücksichtigt haben. Dazu gehören:

  • der Aufbau der relevanten Systemdokumentation
  • das Bilden einer arbeitsfähigen Organisation
  • die interne und externe Kommunikation, mit dem Ziel, Ihre Veranstaltung nachhaltig zu gestalten.

Ziel ist die Feststellung der Zertifizierungsreife.

Sie haben die Möglichkeit, bereits ein Zertifikat für die „nachhaltige Planung“ zu erhalten, vorausgesetzt, diese wird im Stufe-1-Audit bestätigt. Das kann besonders bei größeren Veranstaltungen mit längerer Vorlaufzeit sinnvoll sein.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht möglich ist, ausschließlich diesen Teil der Zertifizierung zu erlangen.

Stufe 2: Managementzentrale und Begehungen während der Veranstaltung:

Das Stufe-2-Audit besteht aus zwei Teilen:

  • Vor-Ort-Begehung
    Das Auditteam begleitet die Veranstaltung vom Aufbau bis zum Abbau und prüft, wie die Prinzipien des nachhaltigen Eventmanagements praktisch umgesetzt wurden.
  • Abschlussgespräch
    spätestens drei Monate nach dem Event erfolgt die Nachbesprechung mit Fokus auf Auswertung und Nachbereitung.

Zertifizierungsentscheidung

Nach Abschluss der Audits reicht das Auditteam die Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle ein und es folgt

  • die Prüfung der Auditunterlagen
  • eine unabhängige fachliche Überprüfung
  • das Treffen der Zertifizierungsentscheidung durch den Fachausschuss.

Zertifikat

Das Zertifikat wird einmalig für die geprüfte Veranstaltung ausgestellt.

Die „nachhaltige Durchführung“ kann jedoch erst nach Abschluss der Veranstaltung im Ergebnis des Stufe-2-Audits bestätigt werden. In diesem Fall erhalten Sie ein neues Zertifikat, das sowohl die nachhaltige Planung als auch die Durchführung Ihrer Veranstaltung bestätigt.

 

Zertifizierung von Reihenveranstaltungen

Stufe 1: Dokumentenprüfung in der Managementzentrale, nur im ersten Jahr der Zertifizierung

Im Stufe-1-Audit wird geprüft, ob Sie die Prinzipien des nachhaltigen Eventmanagements bereits in der Planungsphase berücksichtigt haben. Dazu gehören:

  • der Aufbau der relevanten Systemdokumentation
  • das Bilden einer arbeitsfähigen Organisation
  • die interne und externe Kommunikation mit dem Ziel, Ihre Veranstaltung nachhaltig zu gestalten.

Ziel ist die Feststellung der Zertifizierungsreife.

Sie haben die Möglichkeit, bereits ein Zertifikat für die „nachhaltige Planung“ zu erhalten, vorausgesetzt, diese wird im Stufe-1-Audit bestätigt. Das kann besonders bei größeren Veranstaltungen mit längerer Vorlaufzeit sinnvoll sein.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht möglich ist, ausschließlich diesen Teil der Zertifizierung zu erlangen.

Stufe 2: Managementzentrale und Begehungen während der Veranstaltung

Das Stufe 2 Audit besteht aus zwei Teilen:

  • Vor-Ort-Begehung
    Das Auditteam begleitet die Veranstaltung vom Aufbau bis zum Abbau und prüft, wie die Prinzipien des nachhaltigen Eventmanagements praktisch umgesetzt wurden.
  • Abschlussgespräch
    spätestens drei Monate nach dem Event erfolgt die Nachbesprechung mit Fokus auf Auswertung und Nachbereitung.

Zertifizierungsentscheidung

Nach Abschluss der Audits reicht das Auditteam die Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle ein und es folgt

  • die Prüfung der Auditunterlagen
  • eine unabhängige fachliche Überprüfung
  • das Treffen der Zertifizierungsentscheidung durch den Fachausschuss.

Zertifikat

Die „nachhaltige Durchführung“ Ihrer Veranstaltung kann erst nach Abschluss des Events im Rahmen des Stufe-2-Audits bestätigt werden. In diesem Fall erhalten Sie ein neues Zertifikat, das sowohl die nachhaltige Planung als auch die Durchführung Ihrer Veranstaltung offiziell bestätigt.

Dieses Zertifikat ist drei Jahre gültig.

Während dieser Zeit erfolgt jährlich eine Überprüfung, ob Planung und Durchführung weiterhin den Anforderungen des nachhaltigen Veranstaltungsmanagements entsprechen, jedoch in etwas geringerem Umfang.

Bitte beachten Sie: Sollte bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass die Konformität nicht mehr gegeben ist, kann das Zertifikat entzogen werden.

 

Zertifizierung von Organisationen/Akteuren der Veranstaltungsbranche

Stufe 1: vor Ort in der Managementzentrale

Im Stufe-1-Audit wird geprüft und bestätigt, ob Sie die Anforderungen der ISO 20121 bereits wirksam umgesetzt haben. Dabei stehen folgende Punkte im Fokus:

  • Aufbau der Projektdokumentation im Hinblick auf die nachhaltigkeitsbezogenen Handlungsfelder
  • Bildung eines arbeitsfähigen Teams
  • Anwendung der Managementinstrumente
  • interne und externe Kommunikation
  • Verfahrensfestlegungen und Dokumentation zur plangerechten Produktion und Umsetzung der Projekte
  • Sammlung von Informationen zu Optimierungsmöglichkeiten und Abweichungen mit anschließender Auswertung der Leistung.

Es werden Interviews mit Ihrer Geschäftsführung und den Projektleitungen geführt. Zudem wird Ihre Dokumentation mit den entsprechenden Nachweisen sorgfältig begutachtet.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen tabellarischen Bericht, der die Zertifizierungsreife Ihrer Planung dokumentiert.

Stufe 2: Managementzentrale bzw. Produktionsstätten / Veranstaltungsorte

Im Stufe-2-Audit geht es vor allem darum, dass Sie nachweisen, wie Sie die Anforderungen der ISO 20121 in der Praxis anwenden. Dabei stehen Konzepte, Planung und Umsetzung von Messständen sowie die Auswertung der Ergebnisse im Mittelpunkt.

Dazu werden:

  • Interviews mit Ihrer Projektleitung, Teammitgliedern und Mitarbeitenden vor Ort geführt
  • Räumlichkeiten begangen
  • relevante Dokumente und Nachweise geprüft
  • ggf. einzelne Aufträge vom Aufbau bis zur Entsorgung begleitet.

Zertifizierungsentscheidung

Nach Abschluss der Audits reicht das Auditteam die Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle ein und es folgt

  • die Prüfung der Auditunterlagen
  • eine unabhängige fachliche Überprüfung
  • das Treffen der Zertifizierungsentscheidung durch den Fachausschuss.

Zertifikat

Das Zertifikat wird für drei Jahre ausgestellt. Während dieser Zeit erfolgt jährlich eine Überprüfung, ob Sie weiterhin die Anforderungen des nachhaltigen Veranstaltungsmanagements erfüllen, jedoch in etwas geringerem Umfang als beim ursprünglichen Audit.

Sollte bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass die Konformität nicht mehr gegeben ist, kann das Zertifikat entzogen werden.

Die Zertifizierung nach ISCC und REDcert richtet sich nach ISO 17065, die die Kriterien für eine Produktzertifizierung festsetzt. Diese Anforderungen haben wir für Sie im Dokument AA146 umgesetzt und mit weiteren Regeln der Zertifizierung ergänzt.

Die Zertifizierung nach RSPO richtet sich nach DIN EN 17065, beinhaltet jedoch zusätzliche spezifische Anforderungen, die im Dokument AA158 beschrieben sind.

Verifizierungen im Rahmen des EU-Emissionshandels (z.B. Emissions­berichterstattung) richten sich nach den Vorgaben der europäischen Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung. Für den gesetzlich nicht geregelten Bereich (Carbon Footprint) erfolgt das Verifizierungsverfahren entsprechend der Vorgaben der ISO 14064-3. Zu beiden Verfahren finden Sie eine detaillierte Beschreibung im Dokument AA147.

Phase 1

 

Datenerhebung und Angebot Fristen / Zeitplan
Datenerhebung: Basierend auf dem Formular FL010 Datenerhebung erfolgt die interne Prüfung Ihrer Anfrage. Bei speziellen Anfragen wird geprüft, ob die angefragte Leistung erbracht werden kann. Der interne Abstimmungsprozess bei speziellen Anfragen kann ggf. bis zu 1 Monat in Anspruch nehmen.
Angebotserstellung: Es werden die erforderliche Fachkompetenz, Verfügbarkeit des Auditteams, potenzielle Risiken sowie Maßnahmen zur Risikominderung im Sinne des Kunden berücksichtigt. Die Angebotserstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Gültigkeit des Angebots beträgt 30 Kalendertage.
Vertragsabschluss: Nach Auftragserteilung erfolgt die Beauftragung des Auditteams und die Einleitung der Auditvorbereitung.  

 

Phase 2

 

Auditvorbereitung und -durchführung Fristen / Zeitplan
Terminfindung: Das Auditteam setzt sich mit dem Kunden zur Abstimmung eines Kick-Off-Termins, Audittermins und dem Abschlussgespräch in Verbindung. Terminwünsche werden bestmöglich berücksichtigt. Der frühestmögliche Durchführungstermin liegt 1 bis 2 Monate nach Auftragserteilung. Die Unterlagen der Organisation müssen bis spät. 2 Wochen vor dem Audittermin eingereicht werden.
Auditdurchführung: Das Audit wird durchgeführt und umfasst ein Einführungsgespräch, Prüftätigkeiten, ggf. Standortbegehungen oder Schreibtischprüfung, Unsicherheitsbewertung und ein Abschlussgespräch.  
Behebung von Abweichungen: Möglicherweise festgestellte Abweichungen sind vom Kunden zu beheben. Es besteht die Frist von 30 Kalendertagen zur Nachbesserung (in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich).
Ggf. Prüfung der Nachbesserung: Die Nachbesserungen der Organisation werden vom Auditor überprüft. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von 2 Wochen. Rückfragen können zu Verzögerungen führen.
Unabhängige Überprüfung: Nach dem Abschluss des Hauptaudits werden alle Prüfunterlagen von der Zertifizierungsstelle an eine unabhängige Überprüfung weitergeleitet.
Die Unterlagen werden innerhalb von 1 Woche weitergeleitet.  Die Prüfung der unabhängigen Überprüfung findet innerhalb 2 Wochen statt. Bei Rückfragen kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Phase 3

 

Verifizierungsentscheidung und Projektabschluss Fristen / Zeitplan
Verifizierungsentscheidung: Die Zertifizierungsstelle trifft die abschließende Entscheidung und versendet den finalen Prüfbericht sowie die Urkunden nach Abschluss der Prüfung.  
Korrekturwünsche: Nach Erhalt der Dokumente kann der Kunde Änderungswünsche einreichen. Anschließend wird das Projekt formell abgeschlossen. Innerhalb von 2 Wochen können Änderungswünsche eingereicht werden.
Rechnung: Nach Abschluss des Projektes wird die Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

 

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach AZAV richtet sich nach ISO 17065. Diese Norm gibt die Anforderungen für Stellen vor, die Produkte zertifizieren. Der genaue Zertifizierungsprozess wird beschrieben in der AA144 (Trägerzulassung) und AA157 (Maßnahmenzulassung).

Für Prüfungen nach EEG wird ein/e Umweltgutachter/-in, vornehmlich in Ihrer Nähe, beauftragt, die Begutachtung durchzuführen. Der Umweltgutachter setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um den obligatorischen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Die Vor-Ort-Begehung ist im Zeitraum zwischen Oktober bis Februar möglich. Zur Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung stellen Sie dem Umweltgutachter vorab einige Unterlagen zur Verfügung, bei der Begehung schaut sich der Umweltgutachter Ihre Anlage intensiv an.

Anschließend, nach Einreichen aller nötigen Unterlagen beim Umweltgutachter, wird Ihr Gutachten fertiggestellt, sodass Sie es fristgerecht bis zum 28.02. an Ihren Energieversorger weiterleiten können.

Wir freuen uns,

von Ihnen zu hören.

Ihre Ansprechperson