Prüfverfahren der GUTcert (Zertifizierung, Verifizierung, Validierung)

Alle von der GUTcert angebotenen Prüfungen finden nach objektiven, transparenten und bewährten Vorgaben statt. Je nach Typ der Prüfung (z.B. Management­system-Zertifizierung, EEG-Anlagen­begutachtungen oder THG-Verifizierung) kommen unterschiedliche Prozesse verbindlich zur Anwendung. Hier sind unsere Prüfverfahren übersichtlich zusammengefasst - so wissen Sie, welche Schritte Sie bis zur erfolgreichen Zertifizierung oder Zulassung durchlaufen müssen.

Unsere Prüfungsverfahren im Überblick

Das Zertifizierungsverfahren der GUTcert beruht auf einem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierten System. Alle weltweit gültigen Akkreditierungsregeln sind einbezogen – so ist gewährleistet, dass Ihre Zertifizierung international anerkannt wird.

 

Auditvorbereitung

  • Zusammenstellung des Auditteams
  • Abstimmung Auditprogramm (Ablauf, Termine, benötigte Unterlagen)

 

Auditdurchführung Stufe 1 (als Dokumentenprüfung oder vor Ort)

  • Prüfung der Managementsystem-Dokumentation
  • ggf. Erstellung des Auditplans für Stufe 1
  • ggf. vor-Ort-Auditierung
  • Zusammenfassung der Auditfeststellungen (Stufe 1-Bericht)
  • wertung der Zertifizierungsreife
  • Abstimmung zum Stufe 2-Audit

 

Auditdurchführung Stufe 2

  • Erstellung Auditplan Stufe 2
  • Vor-Ort Auditierung der Standorte gemäß Auditprogramm
    • Einführungsgespräch
    • Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitern
    • Betriebsrundgang
    • Beobachtung von Tätigkeiten und Zuständen
    • Dokumenteneinsicht
    • Abschlussgespräch
  • Zusammenfassung der Auditfeststellungen (Stufe 2-Bericht)
  • Ggf. Klärung der Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen / Beanstandungen

 

Zertifizierungsentscheidung

  • Signatur und Versand des finalen Prüfberichts
  • Ausstellung und Versand des/r Zertifikate(s)
  • Kundenfeedback einholen und auswerten

 

Abschluss

  • Signatur und Versand des finalen Prüfberichts
  • Ausstellung und Versand des/r Zertifikate(s)
  • Kundenfeedback einholen und auswerten

 

Eine detaillierte Erläuterung des Zertifizierungsverfahrens finden Sie im AA144_Zertifizierungsprozess.

Die Zertifizierung nach ISCC und REDcert richtet sich nach ISO 17065, die die Kriterien für eine Produktzertifizierung festsetzt. Diese Anforderungen haben wir für Sie im Dokument AA146 umgesetzt und mit weiteren Regeln der Zertifizierung ergänzt.

Die Zertifizierung nach RSPO richtet sich nach DIN EN 17065, beinhaltet jedoch zusätzliche spezifische Anforderungen, die im Dokument AA158 beschrieben sind.

Verifizierungen im Rahmen des EU-Emissionshandels (z.B. Emissions­berichterstattung) richten sich nach den Vorgaben der europäischen Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung. Für den gesetzlich nicht geregelten Bereich (Carbon Footprint) erfolgt das Verifizierungsverfahren entsprechend der Vorgaben der ISO 14064-3. Zu beiden Verfahren finden Sie eine detaillierte Beschreibung im Dokument AA147.

Phase 1

 

Datenerhebung und Angebot Fristen / Zeitplan
Datenerhebung: Basierend auf dem Formular FL010 Datenerhebung erfolgt die interne Prüfung Ihrer Anfrage. Bei speziellen Anfragen wird geprüft, ob die angefragte Leistung erbracht werden kann. Der interne Abstimmungsprozess bei speziellen Anfragen kann ggf. bis zu 1 Monat in Anspruch nehmen.
Angebotserstellung: Es werden die erforderliche Fachkompetenz, Verfügbarkeit des Auditteams, potenzielle Risiken sowie Maßnahmen zur Risikominderung im Sinne des Kunden berücksichtigt. Die Angebotserstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Gültigkeit des Angebots beträgt 30 Kalendertage.
Vertragsabschluss: Nach Auftragserteilung erfolgt die Beauftragung des Auditteams und die Einleitung der Auditvorbereitung.  

 

Phase 2

 

Auditvorbereitung und -durchführung Fristen / Zeitplan
Terminfindung: Das Auditteam setzt sich mit dem Kunden zur Abstimmung eines Kick-Off-Termins, Audittermins und dem Abschlussgespräch in Verbindung. Terminwünsche werden bestmöglich berücksichtigt. Der frühestmögliche Durchführungstermin liegt 1 bis 2 Monate nach Auftragserteilung. Die Unterlagen der Organisation müssen bis spät. 2 Wochen vor dem Audittermin eingereicht werden.
Auditdurchführung: Das Audit wird durchgeführt und umfasst ein Einführungsgespräch, Prüftätigkeiten, ggf. Standortbegehungen oder Schreibtischprüfung, Unsicherheitsbewertung und ein Abschlussgespräch.  
Behebung von Abweichungen: Möglicherweise festgestellte Abweichungen sind vom Kunden zu beheben. Es besteht die Frist von 30 Kalendertagen zur Nachbesserung (in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich).
Ggf. Prüfung der Nachbesserung: Die Nachbesserungen der Organisation werden vom Auditor überprüft. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von 2 Wochen. Rückfragen können zu Verzögerungen führen.
Unabhängige Überprüfung: Nach dem Abschluss des Hauptaudits werden alle Prüfunterlagen von der Zertifizierungsstelle an eine unabhängige Überprüfung weitergeleitet.
Die Unterlagen werden innerhalb von 1 Woche weitergeleitet.  Die Prüfung der unabhängigen Überprüfung findet innerhalb 2 Wochen statt. Bei Rückfragen kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Phase 3

 

Verifizierungsentscheidung und Projektabschluss Fristen / Zeitplan
Verifizierungsentscheidung: Die Zertifizierungsstelle trifft die abschließende Entscheidung und versendet den finalen Prüfbericht sowie die Urkunden nach Abschluss der Prüfung.  
Korrekturwünsche: Nach Erhalt der Dokumente kann der Kunde Änderungswünsche einreichen. Anschließend wird das Projekt formell abgeschlossen. Innerhalb von 2 Wochen können Änderungswünsche eingereicht werden.
Rechnung: Nach Abschluss des Projektes wird die Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

 

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach AZAV richtet sich nach ISO 17065. Diese Norm gibt die Anforderungen für Stellen vor, die Produkte zertifizieren. Der genaue Zertifizierungsprozess wird beschrieben in der AA144 (Trägerzulassung) und AA157 (Maßnahmenzulassung).

Für Prüfungen nach EEG wird ein/e Umweltgutachter/-in, vornehmlich in Ihrer Nähe, beauftragt, die Begutachtung durchzuführen. Der Umweltgutachter setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um den obligatorischen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Die Vor-Ort-Begehung ist im Zeitraum zwischen Oktober bis Februar möglich. Zur Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung stellen Sie dem Umweltgutachter vorab einige Unterlagen zur Verfügung, bei der Begehung schaut sich der Umweltgutachter Ihre Anlage intensiv an.

Anschließend, nach Einreichen aller nötigen Unterlagen beim Umweltgutachter, wird Ihr Gutachten fertiggestellt, sodass Sie es fristgerecht bis zum 28.02. an Ihren Energieversorger weiterleiten können.

Wir freuen uns

von Ihnen zu hören.

Ihre Ansprechperson