Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach AZAV – SGB III
Die GUTcert bietet seit 2006 Zertifizierungen rund um Bildungsträger, Arbeitsmarktdienstleister und Bildungsmaßnahmen an.
Egal ob selbständiger Coach, private Arbeitsvermittlerin oder bundesweit tätiger Bildungsträger – mit Ihrer persönlichen Ansprechperson bei der GUTcert und Ihrem erfahrenen Auditor vor Ort steht Ihnen ein kompetentes Team für die Zulassung nach AZAV zur Seite.
Was ist AZAV?
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV ist im Sozialgesetzbuch (SGB) III begründet und regelt die Anforderungen an Fachkundige Stellen (wie die GUTcert) sowie an Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Wer benötigt eine Zulassung nach AZAV?
Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte (zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung, private Arbeitsvermittlung, Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und Transferleistungen) oder an Ausschreibungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter teilnehmen möchte, benötigt eine sogenannte Trägerzulassung. Diese Leistungen bilden die 6 Fachbereiche der AZAV.
Welche Vorteile bietet die Zulassung nach AZAV?
Über die reine Notwendigkeit einer Zulassung zum Bildungsträger der Arbeitsagentur hinaus dient die Zulassung nach AZAV auch in anderen Förderzusammenhängen als Qualitätsnachweis:
- BAMF Zulassung für Träger von Integrationskursen und Deutschsprachförderung (DeuFöV)
- Weiterbildungsanbieter im Bundesprogramm Bildungsprämie
- Berliner Jobcoaching, alle Informationen finden Sie auf der Seite von zgs-consult
- weitere länderspezifische Förderungen
Was kostet eine Zulassung nach AZAV?
Aufwand und Kosten der Zulassung nach AZAV richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens (Anzahl der Standorte und Mitarbeiter). Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, nutzen Sie dazu gerne das Angebotsformular auf dieser Seite. Natürlich können Sie uns auch eine Mail schreiben oder anrufen, dann erhalten Sie ein Anfrageformular von uns.
Die Anforderungen für alle Arbeitsmarktdienstleister, die nach dem SGB III geförderte Leistungen anbieten wollen, sind in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) formuliert. Auf unserer Seite zur Trägerzulassung haben wir alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Zertifizierungsprozesses zusammengestellt. Mithilfe der dort verfügbaren Checkliste sind Sie optimal auf das Audit vorbereitet.
Die spezifischen Anforderungen und Auslegungen der gesetzlichen Regeln unterliegen einem stetigen Wandel, als Akteur der Gremienarbeit gestalten wir die Akkreditierungsrichtlinien im AZAV-Sektorkomitee selbst aktiv mit und sind durch den ständigen Austausch mit anderen Akteuren immer bestens informiert. Profitieren sie von unserer Erfahrung und dem schlanken, kostengünstigen und schnellen Verfahren.
Das Zulassungsverfahren beginnt mit einer Dokumentenprüfung durch den Auditor. Dieser informiert sich anhand der eingereichten Unterlagen über die Reife des QM-Systems und benennt potenzielle Schwachpunkte. In der Vor-Ort-Prüfung beschäftigt sich der Auditor intensiv mit der Umsetzung der Anforderungen und möglichen Verbesserungspotentialen.
Das Verfahren schließt ab mit dem Erstellen des Prüfberichts und der offiziellen Zulassungsentscheidung durch die Fachkundige Stelle. Die Zulassung als Bildungsträger ist fünf Jahre lang gültig und muss durch jährliche Überprüfungsaudits bestätigt werden.
Gemeinsam mit unseren erfahrenen Auditoren stimmen Sie individuell Ihrem Terminplan ab. Planen Sie im Vorfeld genügend Zeit ein, um Ihre Managementdokumentation vorzubereiten. Zwischen dieser Dokumentenprüfung und dem Audit vor Ort sollten 6 Wochen liegen.
Die Kombinationen mit einer Zertifizierung nach ISO 9001 ist möglich und bietet Einsparpotenziale, insbesondere wenn Sie bereits andere Zertifikate halten. Auch eine Kombination mit Zertifizierungen im Bereich Informationssicherheit bietet sich an.
Was beinhaltet die Zulassung von Maßnahmen nach AZAV?
Ist die Voraussetzung der AZAV-Trägerzulassung erfüllt, bedarf es noch einer konkreten Maßnahmenzulassung, um geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Förderung über den Bildungsgutschein) oder Aktivierungsmaßnahmen (gefördert durch den Aktivierungs– und Vermittlungsgutschein) durchführen zu können.
Auf unserer Seite zur Maßnahmenzulassung nach AZAV informieren wir Sie zum Ablauf von der Antragstellung über einzureichenden Unterlagen bis zur Prüfung. Darüber hinaus finden Sie in unseren FAQ auch Informationen, wie bspw. die Abrechnung von Bildungsgutscheinen funktioniert.
Die Maßnahmenzulassung bei der GUTcert ist auch möglich, wenn Sie die Trägerzulassung bei einer anderen Fachkundigen Stelle halten, so profitieren Sie von unserem schnellen und effizienten Verfahren wie etwa dem Expressverfahren innerhalb von 3 Tagen.
Unsere Experten vor Ort
Wir setzen nur Auditoren ein, die über jahrelange Erfahrung in der Bildungsträgerlandschaft und der Arbeitsmarktdienstleistung verfügen – sie kennen die täglichen Probleme Ihres Fachs und sprechen Ihre Sprache. Unsere freiberuflichen Auditoren sind im gesamten Bundesgebiet ansässig – auch in Ihrer Nähe. Dies ist nachhaltig und hilft Reisekosten gering zu halten.
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Mit der GUTcert Akademie sind wir selbst als Bildungsträger tätig und bieten Ihnen ein umfassendes Angebot an Seminaren und Informationsveranstaltungen. Besonders interessant könnten folgende Angebote sein:
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