ElektroG Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen
Was ist das ElektroG?
Seit dem 24.03.2006 gilt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) in Deutschland. Es regelt die Rücknahmeverpflichtungen der Hersteller für Elektro- und Elektronikgeräte und deren umweltgerechte Entsorgung. Festgelegt ist hier auch die Art und Weise der Entsorgung bestimmte einzuhaltende Verwertungsquoten.
In den vergangenen Jahren wurde das Gesetz deutlich wichtiger, denn seit dem 01.01.2022 müssen auch kleine Geschäfte (400m2) und Lebensmittelmärkte (800m2) die Rücknahmepflichten von Elektro- und Elektronikgeräten beachten.
Was ist eine Erstbehandlungsanlage?
In einer Erstbehandlungsanlage werden Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert. Auch beide Tätigkeiten können in einer solchen Anlage erfolgen.
Wozu eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage?
Die Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach § 21 Absatz (1) ElektroG dazu verpflichtet, Altgeräte an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen zu übergeben. Wird dies nicht eingehalten, droht ein hohes Bußgeld und dem Vertreiber kann die Lizenz zum Verkauf solcher Produkte entzogen werden.
Wie muss eine Erstbehandlungsanlage nach ElektroG betrieben werden?
Um Betreiber einer zertifizierten Erstbehandlungsanalage zu sein, reicht es nicht aus, Verwertungsverfahren durchzuführen, es müssen auch alle Stoffströme aufgezeichnet werden. Hierzu gehört das Gewicht der Altgeräte, ihrer Bauteile, Werkstoffe und Stoffe, die
- Der Erstbehandlungsanlage zugeführt werden (Input)
- Die Erstbehandlungsanlage verlassen (Output)
- Der Verwertungsanlage zugeführt werden (Input)
- Die Verwertungsanlage verlassen (Output)
Diese Daten sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten und den Vertreibern mitzuteilen, soweit sie diese benötigen.
Die im ElektroG festgelegten zu erfüllenden Verwertungsquoten und Recyclingquoten der bestimmten Gerätekategorien sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Dabei kann die Zertifizierung auf bestimmte Kategorien oder Sammelgruppen beschränkt werden, auch eine Eingrenzung auf bestimmte Geräte innerhalb einer Kategorie ist möglich.
Kat.Nr. |
Gerätekategorie |
Sammelgruppe |
Verwertungs quote |
Stoffliche Verwertung (Recycling) |
---|---|---|---|---|
1 |
Wärmeüberträger |
Wärmeüberträger |
85% |
80% |
2 |
Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen über 100 cm² |
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten |
80% |
70% |
3 |
Lampen |
Lampen |
80% |
80% |
4 |
Großgeräte (1 Kantenlänge >50 cm) |
Großgeräte |
85% |
80% |
5 |
Kleingeräte (1 Kantenlänge <50 cm) |
Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik |
75% |
55% |
6 |
Kleingeräte der IT- und Kommunikationstechnik <50cm |
Photovoltaikmodule |
75% |
55% |
Was kostet die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage?
Den Aufwand für die Zertifizierung der Erstbehandlungsanlage kalkulieren wir individuell. Um uns die dafür notwendigen Daten zu übermitteln, füllen Sie einfach unser Online-Angebotsformular aus. Das Angebot beinhaltet in übersichtlicher Form alle entstehenden Kosten für die Zertifizierung, auf Wunsch auch inklusive der Reisekosten.
Bei uns gibt es nichts „Kleingedrucktes“ – außer den anfallenden Gebühren bei der zuständigen Behörde kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Sollten Sie an unseren Leistungen interessiert sein, sprechen Sie uns gern an. Unser kompetentes Team ist gerne für Sie da.
Wie läuft die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage ab?
Sollten Sie sich für unser individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot entscheiden, lernen Sie den für Sie zuständigen Sachverständigen kennen und stimmen mit diesem einen Termin für die Vor-Ort-Prüfung ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Bericht und Ihr Zertifikat, das 18 Monate gültig ist. In den Folgejahren ist 12 Monate nach der ersten Prüfung jeweils eine erneute Überprüfung notwendig, um das Zertifikat zu verlängern.
Warum GUTcert für eine Zertifizierung Ihrer Erstbehandlungsanlage?
Die langjährige Erfahrung der GUTcert und die Zufriedenheit unserer Kunden sprechen für sich.
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