ElektroG – das Gesetz zur Entsorgung von Elektroschrott und Altgeräten
Nach ElektroG müssen Unternehmen ab einer Größe von 400 m2 und Lebensmittelgeschäfte ab 800 m2 die Rücknahmepflichten von Elektro- und Elektronikgeräten beachten und ihre Kunden offensichtlich darüber informieren. So nimmt auch dort der anfallende Elektroschrott zu, der zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zugeführt werden muss.
Bei einer Zertifizierung Ihrer Erstbehandlungsanlage sind vor allem die Verwertungs- und Recyclingquoten von großer Bedeutung. Für jede Gerätekategorie gibt es eine solche Quote. Um die Erfüllung genau bestimmen zu können, liegt bei der Zertifizierung ein besonderes Augenmerk auf der korrekten und organisierten Dokumentation der einzelnen Stoffströme.
Die Zertifizierung kann gem. ElektroG auf bestimmte Kategorien oder Sammelgruppen beschränkt werden, auch die Eingrenzung auf bestimmte Geräte innerhalb einer Kategorie ist möglich.
Kat.Nr.
Gerätekategorie
Sammelgruppe
Verwertungs quote
Stoffliche Verwertung (Recycling)
1
Wärmeüberträger
Wärmeüberträger
85%
80%
2
Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen über 100 cm²
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
80%
70%
3
Lampen
Lampen
80%
80%
4
Großgeräte (1 Kantenlänge >50 cm)
Großgeräte
85%
80%
5
Kleingeräte (1 Kantenlänge <50 cm)
Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
75%
55%
6
Kleingeräte der IT- und Kommunikationstechnik <50cm
Photovoltaikmodule
75%
55%
Vorteile der Zertifizierung
Compliance
Sie sind der kompetente Partner für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, die ihre Altgeräte an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen geben müssen, um hohe Bußgelder oder gar Lizenzentzug zu vermeiden.
Vertrauen
Die Zertifizierung nach ElektroG schafft Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden.
Umwelt- und Ressourcenschutz
Durch die gesetzeskonforme Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten leisten zertifizierte Unternehmen einen aktiven Beitrag zum Kreislaufwirtschaftssystem.
Fakten und Hinweise
In einer Erstbehandlungsanlage werden Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert. Auch beide Tätigkeiten können in einer solchen Anlage erfolgen.
Sie erhalten ein auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittenes Angebot.
Nach dessen Annahme lernen Sie den für Sie zuständigen Sachverständigen kennen und stimmen mit diesem einen Termin für die Vor-Ort-Prüfung ab.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Bericht und Ihr Zertifikat, das 18 Monate gültig ist.
In den Folgejahren ist 12 Monate nach der ersten Prüfung jeweils eine erneute Überprüfung notwendig, um das Zertifikat zu verlängern.
Unser Auditleiter war gut informiert, die Durchführung kompetent und immer termintreu.
Achim Wetzel, IDR-Entsorgungsgesellschaft mbH
Zwischen der GUTcert und der APM besteht ein ausgesprochen vertrauensvolles und sehr gutes Geschäftsverhältnis. Als Auditor und Sachverständiger steht Herr Schruff auch außerhalb der Audits für Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für die Unterstützung!
Nach dem Wechsel zur GUTcert könnten mit unserer Entscheidung nicht zufriedener sein: Alle Prozesse laufen schnell, kompetent und extrem freundlich ab. Und durch den Newsletter und die GUTcert Akademie bekommen wir alles an die Hand, was wir brauchen – für uns ein perfect match!
Anne Augustin, QM-Beauftragte PLABIS Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG
Weitere Leistungen
EfbV – Entsorgungsfachbetriebe
Die Zertifizierung für alle Betriebe, die mit Abfällen umgehen – vom kleinen Sammler bis hin zur großen Entsorgungsanlage