Erneuerbare Energien

Gekoppelte
Lieferung
von HkN


Umweltgutachten nach § 30a HkRNDV für PPAs und Strompreiskompensation
Ihre Ansprechperson

Glaubwürdige Grünstromlieferung – vom Umweltgutachter geprüft

Die gekoppelte Lieferung (vormals optionale Kopplung) von Herkunftsnachweisen (HkN) hat den Zweck, die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien direkt mit dessen Grünstromeigenschaft, also den zugehörigen Herkunftsnachweisen, zu verknüpfen.

Im Gegensatz zum Standardverfahren lassen sich bei der gekoppelten Lieferung keine deutschen Graustromlieferungen mit Herkunftsnachweisen z. B. aus norwegischer Wasserkraft „grün stellen“.

Die gekoppelte Lieferung – also das parallele Ausliefern des Stroms und der zugehörigen HkN aus derselben Anlage – wird nach umweltgutachterlicher Bestätigung im HkN auf dem Entwertungsnachweis des Umweltbundesamts angegeben.

Gekoppelte Lieferung mit der GUTcert – Ihre Vorteile

Glaubwürdigkeit

Mit einer gekoppelten Lieferung weisen Sie nach, dass Strom und grüne Eigenschaft aus einer Anlage geliefert wurden: So beugen Sie dem Vorwurf vor, Greenwashings fossilen Stroms mit ausländischen „Zertifikaten“ zu betreiben.

Strompreiskompensation

Der Bezug von Grünstrom wird als ökologische Gegenleistung für die Strompreiskompensation anerkannt. Bei Strom aus deutschen Anlagen ist die gekoppelte Lieferung Pflicht.

GUTcert-Expertise

Von Beginn an begleitet die GUTcert namhafte Akteure bei ihren Vorhaben: Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Prüfung der gekoppelten Lieferung von HkN.

Gesetzliche Grundlage ist der § 30a HkRNDV. Die Anforderungen spielen sich auf Bilanzkreisebene ab. Eine gekoppelte Lieferung darf über einen oder zwei Bilanzkreise erfolgen. Bei zwei Bilanzkreisen muss der erste Bilanzkreis ein Grünstrombilanzkreis sein.

Da der § 30a HkRNDV eher abstrakt gehalten ist, hat das UBA einen Leitfaden mit konkretisierenden Vorgaben veröffentlicht.

Das Unternehmen, das den Antrag auf Entwertung der Herkunftsnachweise stellt (Elektrizitätsversorgungsunternehmen, EVU), muss im HkNR eine Umweltgutachterin oder einen Umweltgutachter zugeordnet haben und bei der Entwertung ein Häkchen bei „gekoppelte Lieferung“ setzen.
Anschließend erscheinen die zu entwertenden HkN im Umweltgutachterkonto zur Prüfung und Bestätigung.

Ist die Bestätigung im HkNR erfolgt, erhält das EVU einen Entwertungsnachweis über die gekoppelte Lieferung und auf Wunsch einen Nachweis für den Antrag auf Strompreiskompensation bei der DEHSt.

Das bedeutet auch, dass die Prüfung ex post abläuft: Waren Lieferungen nicht konform, kann keine gekoppelte Lieferung bestätigt werde – es ist keine Korrektur mehr möglich. Bereiten Sie sich also gut und rechtzeitig vor. Kontaktieren Sie uns hierzu gern.

In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch klären wir die Rahmenbedingungen für das geplante Lieferverhältnis (meist PPA) ab. Sollten hier bereits Fallstricke auffallen, teilen wir Ihnen dies mit.

Auf Basis einer individuellen Kalkulation für Ihr Lieferverhältnis erstellen wir Ihnen anschließend ein Angebot.

Nach Ihrem Auftrag werden wir mit der Prüfung aktiv, sobald der erste Entwertungsantrag beim HkNR eingegangen ist. Vorab sind wir selbstverständlich jederzeit für Sie da.

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