Lieferkettenzertifizierung

Zertifizierung von RFNBO und RCF

Ihr Zugang zum EU-Kraftstoffmarkt mit erneuerbaren Kraftstoffen nicht biologischen Ursprungs oder kohlenstoffhaltigen Recyclingkraftstoffen

RFNBO – erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) beeinflussen zunehmend die in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED, 2009/28/EG) und deren Revisionen (RED II, 2018/2001/EG und RED II, 2023/2413) festgesetzten Treibhausgaseinsparungsziele.

Sowohl ISCC-EU als auch REDcert-EU sind von der Europäischen Kommission für RFNBO und RCF anerkannt. Das Umweltbundesamt (UBA) erkennt CertifHy-EU, ISCC-EU und REDcert-EU für RFNBO an. Alle Systeme können weltweit angewendet werden.

Schnittstellen wie etwa CO2-Entstehungsbetriebe, Konversionsanlagen (z. B. Elektrolyseure), Lieferanten und Lagerstätten sind verpflichtet, sich nach einem der zugelassenen Zertifizierungssysteme zertifizieren zu lassen.

RCF – kohlenstoffhaltige Recyclingkraftstoffe

Neben den RFNBO sollen auch kohlenstoffhaltige Recyclingkraftstoffe (RCF) in nationale Umsetzungen der RED-Vorgaben umgesetzt werden. Für die Anrechenbarkeit von RCFs auf die deutsche THG-Quote ist derzeit noch eine Anpassung des § 37a Abs. 5 BImSchG erforderlich, in Verbindung mit einer Konkretisierung in der 37. BImSchV.

Vorteile einer RFNBO-Zertifizierung

Zugang EU-Kraftstoffmarkt

EU-zertifizierte RFNBO können auf die THG-Quote der Mitgliedsstaaten angerechnet werden – zusätzliche Erlöse für Ihr Produkt!

Wasserstoff – Förderpotential

Mit zertifizierten Nachweisen zu grünem Wasserstoff profitieren Sie von weitreichenden Förderungsmechanismen.

Vorreiter Kraftstoff-Recycling

Als Pionier bei der Aufbereitung fossiler Kraftstoffe sind Sie in der Pole-Position bei nationalen Anerkennungen und setzten ein deutliches Zeichen in PR und Marketing.

Glaubwürdigkeit

Eine Zertifizierung von Strom aus erneuerbaren Energien, z. B. Wind oder Solar, sind eine solide Basis für belegbare Nachhaltigkeitsaussagen.

  • Selbsterklärung: Erzeugerbetriebe müssen mit einer unterschriebenen Erklärung nachweisen, dass die Stoffströme für CO2 den RED-III-Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
  • Strombezug: RFNBO-Produzenten müssen nachweisen, dass für die Produktion des RFNBO ausschließlich Strom aus anderen erneuerbaren Quellen als Biomasse verwendet wurde. Darüber hinaus müssen weitere RED-III-Kriterien erfüllt werden.
  • Lieferdokumentation: Jede Lieferung muss eindeutig (inkl. Zertifikatsnummer) gekennzeichnet und zur Ermittlung der Menge gemessen werden.  
  • Massenbilanzierung: Für jeden Standort ist eine energiespezifische Massenbilanzierung erforderlich, die eine physische Vermischung der Mengen erlaubt, aber Nachhaltigkeitsinformationen getrennt erfasst. Kraftstoffhersteller müssen zudem eine Strom-Kraftstoffbilanz führen.
  • Treibhausgasbilanzierung: Anlagen zur RFNBO-Produktion müssen bestimmte THG-Einsparungen gegenüber fossilen Kraftstoffen nachweisen – je nach Inbetriebnahmedatum mindestens 70 %.

  • Selbsterklärung: Erzeugerbetriebe müssen mit einer unterschriebenen Erklärung nachweisen, dass die Stoffströme für CO2, Abgase und flüssige und feste Abfallströme den RED-III-Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
  • Lieferdokumentation: Jede Lieferung muss eindeutig (inkl. Zertifikatsnummer) gekennzeichnet und zur Ermittlung der Menge gemessen werden.  
  • Massenbilanzierung: Für jeden Standort ist eine energiespezifische Massenbilanzierung erforderlich, die eine physische Vermischung der Mengen erlaubt, aber Nachhaltigkeitsinformationen getrennt erfasst.
  • Treibhausgasbilanzierung: Anlagen zur RCF-Produktion müssen bestimmte THG-Einsparungen gegenüber fossilen Kraftstoffen nachweisen – je nach Inbetriebnahmedatum mindestens 70 %.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der GUTcert entscheiden, findet ein Vor-Ort Audit statt, bei dem die Konformität mit den Anforderungen der EU-Systeme beurteilt wird.

Nach erfolgreicher Prüfung der Auditunterlagen durch die GUTcert erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der RED III im jeweiligen Zertifizierungssystem nachgewiesen wird. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird vor Auslaufen in einem Rezertifizierungsaudit erneuert.

  • Klima­management­beauftragter (gn) im Unter­nehmen: Vom Corporate Carbon Footprint bis zur Klima­neutralität – Modul 1 mehr Infos
  • Klima­management­beauftragter (gn) im Unter­nehmen: Product Carbon Footprint (PCF) – Modul 2 mehr Infos
  • THG-Bilanzierung gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) mehr Infos

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