Sonderempfehlungen des Beirats zu alternativen Lernformen

Der Beirat nach §182 SGB hat eine Sonderempfehlungen zum Umgang mit alternativen Lernformen veröffentlicht.

In der Empfehlung wird klargestellt, dass für eine dauerhafte Anwendung digitaler Lernformen eine Neu- oder Änderungszulassung durch die Fachkundige Stelle erforderlich ist. Für die pandemiebedingten Ausnahmesituationen, wie die derzeit erneut verhängten behördlichen Verbote von Präsenzunterricht, kann weiterhin das Instrument der Äquivalenzbescheinigung genutzt werden. Auch das Fortbestehen von bereits ausgestellten Äquivalenzbescheinigung wird vom Beirat bestätigt.

Wir haben das Dokument in unserer FAQ-Liste zur Pandemie ergänzt.

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