Neuer B-DKS für §45-Maßnahmen

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht.

Aufgrund der Zusammenlegung der Ziele nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (alt) und § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III (alt) zum neuen Ziel 1 "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen" ist die Veröffentlichung eines neuen Durchschnittskostensatzes erforderlich geworden.

Sie können die neue Übersicht hier herunterladen, in dem Dokument sind auch noch weitere Hinweise enthalten.

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