Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Am 7. September 2022 sind neue AZAV-Beiratsempfehlungen veröffentlich worden. Neu ist die Empfehlung "Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach § 181 Abs. 4 S. 2 SGB III - Vermeidung von Doppelprüfungen", die neuen Einfügungen sind mit Unterstreichungen gekennzeichnet. Die neue Regelung tritt ab 8.9.2022 in Kraft.

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