Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Bundesagentur für Arbeit hat Hinweise zum Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Teilnehmende von geförderten Maßnahmen und Bildungsträgern veröffentlicht, Sie finden die Informationen unter diesem Link (erstes Dokument auf dieser Seite)

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